Haben Sie schon einmal außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung angegeben und im Steuerbescheid keinen Abzug dieser Kosten gefunden?
Dass Sie in Ihrem Steuerbescheid keinen Abzug finden, daran ist die zumutbare Eigenbelastung schuld. Worum es hier handelt und wie Sie diese selbst berechnen können – hier erfahren Sie es.
Je nach Höhe der Einkünfte und Familienstand wird einem Steuerzahler bei Krankheitskosten zugemutet, dass er einen Teil aus dem eigenen Geldbeuten bezahlen kann. Nur die Krankheitskosten, die über dieser zumutbaren Eigenbelastung liegen, wirken sich steuermindernd aus.
Einfache Ermittlung über Internetrechner
Wie hoch Ihre persönliche zumutbare Eigenbelastung in etwa ist, können Sie in wenigen Schritten selbst ermitteln. Und das funktioniert folgendermaßen:
- Suchen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid. Hat sich an Ihrem Verdienst nicht viel geändert, suchen Sie nach dem im Bescheid ausgewiesenen Gesamtbetrag der Einkünfte.
- Rufen Sie nun eine Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen mit einem Online-Rechner zur Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung auf (klicken Sie hier).
- Tragen Sie in die Maske nun den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, Ihre Anzahl an Kindern und Ihre Veranlagungsform ein.