Checkliste Das sollte eine seriöse Firma leisten

Das sollte eine seriöse Firma leisten

Schwarze Schafe gibt es leider überall. Der Bundesverband Zeitarbeit hat folgende Kriterien bekannt gegeben, die seriöse Personaldienstleister erfüllen sollten. Lesen Sie hier eine Auswahl davon.

Jedes Zeitarbeitunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Jedes Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit (BZA) hat eine solche Erlaubnis. Auch der Akkurat Personalservice aus dem Text ist übrigens Mitglied.

Die Personaldienstleister müssen den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Vertrag aufnehmen. Dazu gehören auch das Einsatzgebiet, die Leistungen bei Krankheit und die Zahl der Urlaubstage. Ergänzend gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des gesamten Arbeitsschutzrechtes (z.B. Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Erziehungsgeldgesetz).

Die Zeitarbeitsfirma ist außerdem verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auszuhändigen.

In der Regel werden unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse vereinbart, aber auch befristete Verträge sind möglich.

Das Zeitarbeitunternehmen übernimmt alle üblichen Arbeitgeberpflichten (Lohnzahlung, Abführung von Steuern und Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub usw.).

Falls das Zeitarbeitunternehmen keinen Einsatz für seine Mitarbeiter bei einem Kundenunternehmen hat, bleibt der Anspruch auf sein vertraglich vereinbartes Entgelt bestehen.

Auch Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit sollten bei Zeitarbeitunternehmen großgeschrieben werden.