Tipps für Kunden Kunden, die Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt in Auftrag geben, dürfen in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich eine Steueranrechnung von 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung und der darauf entfallenden Umsatzsteuer beantragen. Der Höchstsatz liegt dabei jedoch bei 1.200 Euro pro Jahr. Bei Fragen von Kunden hilft ein aktuelles Faltblatt des Finanzamts Brandenburg weiter. [...]