▪ Mängelbehauptung muss geprüft werden Wenn der Auftraggeber Mängel behauptet, ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die Behauptungen zu prüfen sowie Grund und Umfang seiner Leistungspflicht selbst zu beurteilen. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 2.September 2010 - VII ZR 110/09 - vertreten. Dies gilt auch dann, wenn die Werkleistung abgenommen worden ist und [...]