Der interessante Schadensfall aus Österreich: Fugenbildung in einem Stabparkettboden Zu feuchte Parkettstäbe verlegt

In einer Neubauwohnung wurde ein Stabparkettboden verklebt und versiegelt. Bereits einige Monate nach dem Bezug reklamierte der Eigentümer eine erhöhte Fugenbildung.

Zu feuchte Parkettstäbe verlegt

Der Sachverständige begutachtete den vor einem Jahr verlegten Parkettboden, bei dem der Wohnungseigentümer im Vorzimmer, Wohnzimmer und Schlafzimmer starke Fugenbildungen bemängelt. Der Gutachter stellt nach Augenschein und laut Angabe folgende Fußbodenkonstruktion fest:

e Zementestrich,

e Klebstoff,

e Stabparkett, Eiche 22 Millimeter, im Verbund verlegt,

e Sesselleisten, Eiche,

e versiegelt mit Acryl-Wasserlack.

Im Raum maß der Sachverständige eine Temperatur von 22,3°C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 60 Prozent. Die Holzfeuchte betrug, gemessen mit dem GANN-Gerät, 9,5 Prozent. Über die Fläche verteilt sind in unregelmäßigen Abständen in Längsrichtung der Verlegung, Fugen in einer Breite bis 1,6 Millimeter vorhanden. An vielen Stellen liegen die Parkettelemente neben den Fugen hohl.

Gutachten

Um den Sachverhalt beurteilen zu können sind die

e Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller,

e Regeln des Faches sowie

e die einschlägigen Normen heranzuziehen.

Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und die Regeln der Technik decken sich.

Die Regeln des Faches besagen, dass ein Eichenparkettboden, auf Grund der in Österreich herrschenden klimatischen Bedingungen (im Winter ist die reltive Luftfeuchtigkeit sehr trocken, oft nur 25 Prozent und im Sommer sehr feucht – über mehrere Wochen über 90 Prozent) mit einer mittleren Feuchte von neun Prozent eingebaut werden soll. Damit wird die durch die unterschiedliche Holzfeuchtigkeit, im Winter und im Sommer bis zwölf Prozent, entstehende Fugenbildung, möglichst gering gehalten. Das Quell- und Schwindmaß beträgt bei Eiche 0,26 Feuchteänderung in der Breite. Durch ein vollflächiges Verkleben wird das Quellen und Schwinden um 50 Prozent reduziert.

Die Önorm B 3000/2 Holzfußböden-Stabparkett sagt in Pkt. 4 Allgemeine Gütebestimmungen: „Der Feuchtigkeitsgehalt der fertigen Parkettstäbe muss zum Zeitpunkt der Lieferung 9 ±2 Prozent betragen.“ Das heißt, dass bei einigen Stäben eine Abweichung nach oben oder nach unten zulässig ist. Auf keinen Fall darf die gesamte Lieferung sieben oder elf Prozent betragen. Auf Grund des vorgefundenen Erscheinungsbildes kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Stabparkettelemente mit einer höheren Feuchtigkeit (zirka elf Prozent) als in der Norm zulässig ist, verklebt wurden. Für die Fugenbildung ist auch die Verklebung maßgebend. Ist die Rückseite des Elements nicht vollflächig benetzt, ist das Quell- und Schwindverhalten in diesem Bereich größer.

Mängelbehebung

Der Eichenparkettboden muss abgeschliffen werden. Nach dem Grobschliff können größere Fugen mit farblich passendem Linoschweißdraht ausgefüllt werden. Anschließend wird grob und fein geschliffen und versiegelt.

Der Linoschweißdraht kann mit wässrigen Versiegelungslack überlackiert werden und ist – bei normgerechtem Raumklima 45 bis 60 Prozent rel. Luftfeuchtigkeit und einer Temperatur von 17 bis 25 Grad ausreichend elastisch um die Fugenbewegungen durch die wechselnde Feuchtigkeit mitzumachen. Die Sanierung wurde gemäß der Empfehlung des Gutachtens durchgeführt, womit der Mangel behoben war.