Worauf bei erdberührten Fußbodenkonstruktionen zu achten ist

Parkett- und Bodenleger sollten erdberührte Fußbodenkonstruktionen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vor allem, wenn sie, wie so oft, die Rolle des Planers einnehmen, müssen bodenlegende Handwerker wissen, worauf sie sich einlassen.

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    Erdberührte Fußbodenkonstruktionen
    © Wolfram Steinhäuser
    Bei den meisten Altbauten sind die Abdichtungen nicht gegen drückendes Wasser ausgelegt.
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    Neu eingebaute erdberührte Betonbodenplatte ohne Feuchtesperre.
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    Dieses neu errichtete Einfamilienhaus steht auf einer erdberührten Betonkernaktivierung.
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    Erdberührte Fußbodenkonstruktionen
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    Intensive Blasen- und Beulenbildung auf einer erdberührten Betonbodenplatte.

In vielen Regionen Europas steigt im Zuge des Klimawandels der Grundwasserspiegel an und die Hochwassersituation ist insgesamt unberechenbarer geworden. Gleichzeitig erweisen sich Bauwerksabdichtungen mit ca. 12 Prozent aller an Bauwerken festgestellten Mängel als besonders schadensträchtig. Vor allem Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen schlagen in der Regel mit großen Schadenssummen zu Buche und verursachen die mannigfaltigsten Schadensbilder.

Für die Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen stehen zahlreiche Normen, technische Regelwerke, Richtlinien und Merkblätter zur Verfügung. Im Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten heißt es: „Bei nicht unterkellerten und/oder erdreichberührten Räumen ist eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte nach DIN 18195 zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von schadensrelevanten Bauteildurchfeuchtungen (z. B. Taupunkt) ist DIN 4108 zu berücksichtigen.“ Seit Juli 2017 gilt die neue DIN 18533 „Abdichten von erdberührten Bauteilen“. Bei der Planung/Verlegung von Bodenbelägen und Parkett auf erdberührte Fußbodenkonstruktionen sind nach dieser neuen DIN folgende Randbedingungen zu beachten:
  • Untergrund – konstruktiver Aufbau
  • Restbaufeuchte des Untergrundes
  • Wassereinwirkungsklassen (Wx-E)
  • Rissklassen (Rx-E)
  • Raumnutzungsklassen (RNx-E)
  • Bodenbläge/Parkett:
Da häufig die Parkett- und Bodenleger die Rolle des Planers einnehmen, sollten sie wissen, was hier alles zu beachten ist und worauf sie sich einlassen. Zu den Raumnutzungsklassen und Rissklassen sowie Rissüberbrückungsklassen werden in der DIN 18533 die erforderlichen Ausführungen gemacht. Zu den Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533 finden sich nach Klasse und Art der Einwirkung folgende Hinweise, die für erdberührte Betonbodenplatten wichtig sind:
  • W1-E: Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser
  • W1.1-E: Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden
  • W1.2-E: Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung
  • W2-E: Drückendes Wasser
  • W2.1-E: Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser kleiner gleich 3m Eintauchtiefe
  • W2.2-E: Hohe Einwirkung von drückendem Wasser größer 3m Eintauchtiefe

Drückend oder nicht drückend

Die Wahl der einzusetzenden Abdichtungsart ist im Wesentlichen abhängig von der Angriffsart des Wassers, von der Nutzung des Bauwerks, der Bodenart, der Geländeform und des Bemessungswasserstandes am jeweiligen Gebäudestandort. Die Festlegung der Abdichtungsart bei erdberührten Fußbodenkonstruktionen sollte ein Planer/Architekt treffen, der die genannten Bedingungen unbedingt beachten muss. Für die Planung einer Abdichtung bei erdberührten Fußbodenkonstruktionen ist es erforderlich, den Grundwasserspiegel zu kennen, da eine Kellersohle unter dem Grundwasserspiegel anders abgedichtet werden muss – nämlich gegen drückendes Wasser – als eine, die nicht im Grundwasser steht.

Entscheidend für die Planung ist jedoch der sogenannte Bemessungswasserstand . Der Bemessungswasserstand ist der höchste aufgrund langjähriger Beobachtungen bekannte Grundwasserstand zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 30 cm. Liegt der Bemessungswasserstand höher als 30 cm unterhalb der Unterkante Bodenplatte, muss gegen drückendes Wasser abgedichtet werden . Liegt der Bemessungswasserstand niedriger als 30 cm unterhalb der Unterkante Bodenplatte, ist gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser abzudichten. Der Bemessungswasserstand kann bei den örtlichen Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfragt werden.

In einem Neubau sollte es eigentlich so sein, dass die Parkett- und Bodenleger im Hinblick auf Dauertrockenheit nichts befürchten müssen. Bei der Verlegung von Bodenbelägen/Parkett auf neue, erdberührte Bodenplatten/Fußbodenkonstruktionen sollte der Bodenleger/Parkettleger davon ausgehen können, dass auch DIN-gerechte Abdichtungen eingebaut wurden. Aber weit gefehlt, lautet das Urteil von Dipl.-Ing. Dieter Ansorge aus Bietigheim-Bissingen. Der Sachverständige und Fachautor listet in seinem Buch „Bauwerksabdichtung gegen von außen und innen angreifende Feuchte“ zahlreiche Beispiele für Planungsmängel und Ausführungspfusch auf.
Häufige Planungsfehler sind zum Beispiel:
  • die Grundwassersituation, das heißt Baugrund- und Grundwasserverhältnisse werden nicht erkundet und bleiben unberücksichtigt,
  • verbindliche Genehmigungsverfahren werden schlichtweg außer Acht gelassen,
  • Abdichtungen und Dränanlagen werden falsch oder gar nicht geplant,
  • technische Notwendigkeiten werden aus Kostengründen ignoriert.
Die häufigsten Ausführungsfehler bei Neubauten sind unter anderem:
  • nicht fachgerecht abgedichtete Bodenplatten und erdberührte Wände,
  • falsche Fugenabdichtungen,
  • falsche Ausbildung von Durchdringungen,
  • nicht fachgerecht ausgebildete Abdichtungsanschlüsse.
In der Sanierung und Renovierung sieht das ganz anders aus, da hier meistens kein Planer eingeschaltet wird und die Verarbeiter die Planung übernehmen. Bei den meisten alten Gebäuden sind die Abdichtungen (wenn überhaupt Abdichtungen vorhanden sind), nicht für die Wassereinwirkungsklasse drückendes Wasser ausgelegt , deshalb müssen diese Gebäude nachträglich abgedichtet werden. Werden diese Abdichtungen nachträglich mittels konventioneller Methoden ausgeführt, entstehen häufig hohe Kosten, verbunden mit einem deutlichen Verlust an Wohnraum. Eine Alternative stellt die Abdichtung durch den nachträglichen Einbau der neu entwickelten Weißen Wanne aus textilbewehrtem Beton dar. Bei dieser Ausführung wird die nutzbare Fläche der Keller nur minimal verringert.

Bei alten erdberührten Fußbodenkonstruktionen sind in aller Regel die Abdichtungen gegen Feuchte aus dem angrenzenden Erdreich defekt oder nicht vorhanden. Um hier eine Dauertrockenheit für die Ausführung der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten besonders im Altbau zu erzielen, wird in aller Regel wie folgt vorgegangen:

Der richtige Einsatz von Sperrgrundierungen

Voraussetzung für die Absperrung eines feuchtigkeitsunempfindlichen und frostfreien Untergrundes mit einer geeigneten dampfbremsenden Sperrgrundierung ist die Wassereinwirkungsklasse W1-E – Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser.

Für die Wassereinwirkungsklasse W2-E – drückendes Wasser – sind zwingend geeignete Abdichtungen nach den Angaben der Abdichtungshersteller in die Fußbodenkonstruktion einzubauen. Welche Wassereinwirkungsklasse vorliegt, muss im Vorfeld der Planer klären und dem Bodenleger die Freigabe für den Einsatz der jeweiligen Sperrgrundierung erteilen. Laut OLG Düsseldorf muss der Architekt vor Beginn der Bauarbeiten Bodenuntersuchungen vornehmen, um sich Klarheit über die Grundwasserverhältnisse zu verschaffen, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit Problemen zu rechnen ist. Die Grundwasserverhältnisse können aber auch bei den örtlichen Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfragt werden.

Der Sd-Wert spielt eine entscheidende Rolle

Bei der Feuchteabsperrung im Falle der Wassereinwirkungsklasse W1-E – Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser- spielt der Sd-Wert (Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke) die entscheidende Rolle. Der Sd-Wert der einzusetzenden Sperrgrundierung muss höher sein als die Summe der Sd-Werte aus den Verlegewerkstoffen und dem Oberbelag . Das bedeutet, Oberbeläge mit einem hohen Sd-Wert erfordern auch Absperrungen mit einem hohen Sd-Wert. Epoxidharzgrundierungen haben beispielsweise in der Regel einen Sd-Wert von ca. 65. Wird auf die Epoxidharzgrundierung 2 mm dick gespachtelt und ein 2 mm dicker PVC-Belag geklebt, beträgt die Summe aus den Sd-Werten Spachtelung plus Kleber plus PVC-Belag gleich 42. Somit wird bei der Wassereinwirkungsklasse W1-E – Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser - kein Feuchteschaden am PVC-Belag und den Verlegewerkstoffen entstehen.

Die „Dampfbremse“ Sperrgrundierung sorgt dafür, dass der Wasserdampf nicht schneller und intensiver auf die Verlegewerkstoffe und die Bodenbeläge einströmt, als er durch die Verlegewerkstoffe und die Bodenbeläge hindurch diffundieren kann. Unter dieser Prämisse werden Feuchteschäden an der Fußbodenkonstruktion vermieden. Bei der Sd-Wert-Planung muss unbedingt der Verlegewerkstoffhersteller einbezogen werden. Er muss sagen, wie groß der Sd-Wert seiner Absperrgrundierungen ist. Außerdem werden im BEB -Merkblatt „ Hinweise zum Einsatz alternativer Abdichtungen unter Estrichen“ Planungsbeispiele eingehend erläutert.

Die bei der Feuchteabsperrung einzusetzenden niedrigviskosen Reaktionsharzgrundierungen sollten folgende Spezifikationen aufweisen:
  • hoher Diffusions-Koeffizient
  • kapillarbrechend
  • alkalibeständig
  • Verarbeitung in zwei Arbeitsgängen über Kreuz
Außerdem ist besonders zu beachten: Als feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe gelten Betonböden sowie Betonböden mit Zement-Verbundestrich. Auf diese Untergründe können problemlos Feuchtesperrgrundierungen eingesetzt werden.

Bei schwimmenden Zementestrichen auf erdberührten Betonuntergründen ist das in der Regel nicht möglich. Bei einer permanenten Durchfeuchtung der Dämmung im schwimmenden Estrich wird der Dämmstoff zusammengedrückt und nachsacken und in seiner Dämmwirkung beeinträchtigt. Im Extremfall kann es zu Geruchsbelästigungen sowie Schimmelpilzbildung durch die ständige Durchfeuchtung der Dämmmaterialen kommen.

Zu den Prüf und Hinweispflichten der Bodenleger bei erdberührten Fußbodenkonstruktionen wird im Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten folgendes ausgeführt: „Der Auftragnehmer für die Bodenbelagsarbeiten ist nicht verpflichte t zu prüfen, ob die Wände und andere Bauteile genügend trocken sind und ob der Unterboden durch Feuchtegefahr von außen oder durch Restfeuchte aus den Betondecken durch Dampfdruckgefälle in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Es obliegt ihm lediglich die Feuchteprüfung des Untergrundes, der zur Aufnahme des Bodenbelages dient. Allerdings muss der Auftragnehmer im Falle vorhandener, erdreichberührte Fußbodenkonstruktionen (nicht unterkellerte Räume) den Auftraggeber befragen, ob und inwieweit ordnungsgemäße bzw. normgerechte Abdichtungsmaßnahmen geplant oder ausgeführt wurden. Das Ergebnis der Befragung sollte schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten in solchen Fällen von anderen Prüf- und Sorgfaltspflichten freigestellt, also zu keinen weiteren Maßnahmen verpflichtet.“
Weiterhin heißt es hier:
„Die Prüfung der Restfeuchte der Deckenkonstruktion (u. a. der Rohbetondecke, der Betonbodenplatte) ist keine Prüfpflicht der Bodenbelagsarbeiten. Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden und daraus resultierenden Mängeln an den Bodenbelägen, Sockelleisten, Spachtelmassen u. ä. durch Feuchte aus dem Untergrund sind zwischen allen beteiligten Parteien abzustimmen.“

Der Feuchtegehalt von Betonbodenplatten kann nur nach der Darr-Methode ermittelt werden. Diese Prüfung ist keine handwerksübliche Prüfung und kann nur von Sachverständigen ausgeführt werden, also nicht vom Parkett- oder Bodenleger.

Wolfram Steinhäuser