Verlegen auf speziellen Untergründen (Teil 2): Systemböden Wie fix hätten Sie’s denn gern?

Systemböden begegnen wir in der Regel als Doppel- oder Hohlraumboden-Konstruktionen. Wird darauf ein Bodenbelag appliziert, müssen mit Blick auf die spätere Wiederaufnehmbarkeit verschiedene Gegebenheiten beachtet werden.

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    Wie fix hätten Sie`s denn gern?
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    Ein typischer Systemboden.
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    Doppelboden in einem Bürogebäude.

Systemböden ist der Oberbegriff für Konstruktionen, bei denen ein Hohlraum zwischen einer Fußbodentragschicht und der Rohdecke ausgebildet ist. Systemböden dienen der Leitungsführung und der Anschlussführung für die Versorgung von Strom, Wasser, Abwasser, Druckluft, Heizung, Luftführung, Klimatechnik, technische Gase und Flüssigkeiten sowie Kommunikation. Anzutreffen sind diese Böden vor allem in Rechenzentren, bestimmten Fertigungsbereichen der Industrie, Büroräumen, Elektroräumen und Schaltanlagen. Man unterscheidet zwischen Doppelböden und Hohlböden, häufig auch als Hohlraumboden bezeichnet. Für Doppelböden gilt die Prüf- und Klassifizierungsnorm DIN EN 12825, für Hohlböden die DIN EN 13213.

Doppelboden

Doppelböden bestehen aus industriell vorgefertigten modularen Bauelementen, die auf der Baustelle zusammengefügt werden. Die Doppelbodenplatten bestehen in der Regel aus Holz (meist hochverdichtete Flachpressplatten), Calciumsulfat (meist faserverstärkte Gipsplatten), Zementfaser, Stahl oder Aluminium. Die Platten liegen auf höhenverstellbaren Doppelbodenstützen aus Stahl oder Aluminium auf. Dabei können die Stützen an ihren Köpfen durch Rasterstäbe miteinander verbunden sein.

Charakteristisch für Doppelböden sind die Fugen zwischen den Platten. Somit kann jeder Parkett- und Bodenleger leicht erkennen, ob ein Doppelboden eingebaut wurde. Aufgrund der modularen Struktur ist zu jeder Zeit und an jeder Stelle der freie Zugang zum Hohlraum gewährleistet. Reparaturen und Nachinstallationen können so einfach durchgeführt werden. Revisions- und Nachbelegungsöffnungen sind nicht erforderlich. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Art der Verlegung von Bodenbelägen auf den Doppelboden. Auch die Bodenbeläge müssen so eingebaut/verlegt werden, dass diese jederzeit wieder aufnehmbar sind. Hier stehen zwei Varianten zur Verfügung.

Einmal können die Plattenoberseiten ab Werk wahlweise mit textilen, elastischen oder harten Bodenbelägen versehen werden. Hersteller von Doppelbodenplatten bieten sogar die werkseitige Belegung mit Parkett, Kunst-, Naturstein oder Keramikfliesen an. Für den Parkett- und Bodenleger ist die zweite Variante von Bedeutung. Hier werden selbstliegende Teppichfliesen, sogenannte SL-Fliesen, rutschhemmend mit speziellen Fixierungen auf die Doppelbodenplatten appliziert. Diese Fixierungen werden auch als „Rutschbremsen“ oder „Haftkleber“ bezeichnet. Bei diesen Fixierungen handelt es sich um Dispersionskleber mit deutlich eingeschränkter Klebkraft. Diese Fixierungen sollen den SL-Fliesen den erforderlichen Halt auf dem Doppelboden verschaffen und ein einfaches Entfernen der SL-Fliesen ermöglichen, um leicht und schnell an den Installationsraum gelangen zu können. In der Regel handelt es sich hier um dünnflüssige Dispersionskleber, die mit einer Schaumstoffrolle aufgetragen werden.

Der „Rutschhemmer“ bildet auf dem verlegereifen Untergrund einen stumpfen Klebefilm aus, der ein seitliches Verschieben der Teppichfliesen verhindert. Der verlegereife Untergrund bleibt vollständig erhalten, ist aber nach dem Entfernen der Teppichfliesen mit dem „Rutschhemmer“ verschmutzt. Je nach Rückenkonstruktion der Teppichfliesen kann der Belagrücken bei der Wiederaufnahme ­beschädigt werden und es können Rückstände auf dem Untergrund zurückbleiben. Sollen geeignete Teppichfliesen rutschhemmend verlegt werden, muss der Planer/Architekt in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen, im Ausschreibungstext muss „wiederaufnehmbare Fixierung“ stehen.

Bei dieser Art der Fixierung spielen vor allem die Ablüftezeit und die Auftragsmenge eine ganz entscheidende Rolle. Eine zu geringe Auftragsmenge und zu lange Ablüftezeiten führen zu einer minimalen oder sogar zu gar keiner Klebung. Wenn dann die SL-Fliesen auch noch über eine zu geringe Maßbe­ständigkeit verfügen, wird es zu Stoßkantenüberhöhungen kommen. Das führt zu einer optischen Beeinträchtigung hinsichtlich des Geltungsnutzens der Bodenbelagebene sowie zu einer erhöhten Unfallgefahr/Stolpergefahr. Das wird der Auftraggeber/Bauherr auf jeden Fall reklamieren.

Bei dieser Art der Verlegung darf der Rutschhemmer nicht zu dick aufgetragen werden und die vorgeschriebene Einlegezeit ist unbedingt einzuhalten. Andernfalls werden die SL-Fliesen fest auf den Untergrund arretiert, also richtig verklebt, und der gewünschte ­Effekt der Rutschhemmung und somit der leichten Entfernbarkeit der Teppichfliesen ist nicht mehr gewährleistet. Die Herstelleran­gaben sind hier unbedingt einzuhalten. Für Teppichfliesen mit verdichtetem Filzrücken, textiler Rückseite, vlieskaschierter Schwerbeschichtung (Bitumen, Polyolefin) oder glattem Rücken (PVC-Schwerbeschichtung) werden spezielle Rutschhemmer angeboten.

Bei der Verlegung der SL-Teppichfliesen auf Doppelböden ist besonders darauf zu achten, dass kein Rutschhemmer in die Fugen zwischen den Platten läuft. Falls der Rutschhemmer in diese Fugen gelangt ist, werden sich eventuell die Platten nicht mehr aufnehmen lassen, da sie in einem solchen Fall untereinander verklebt sind. Außerdem kommt es früher oder später zu sehr unangenehmen Quitsch- bzw. Knarrgeräuschen.

Die Ursache für diese Quitsch- bzw. Knarrgeräusche ist die Tatsache, dass der Rutschhemmer nicht durchhärtet, sondern immer weich bleibt. Durch das Befahren oder Belaufen des Doppelbodens reibt sich der Rutschhemmer an den Flanken der Platten und erzeugt so diese Geräusche. Dieser Schaden kann zu sehr unangenehmen und teuren ­Reklamationen führen. Das kann verhindert werden, wenn vor der Belagverlegung die Stoßfugen der Doppelboden mit Klebeband abgeklebt werden. Das ist sicher sehr arbeitsaufwändig, beugt aber späteren Reklama­tionen vor. Die Fugen brauchen natürlich nicht abgeklebt zu werden, wenn man den Rutschhemmer so aufträgt, dass kein Rutschhemmer in die Fugen läuft.

Weiterhin sollten Parkett- und Bodenleger wissen, dass Doppelböden einen Höhenversatz von Platte zu Platte von 1 mm aufweisen dürfen. Wenn größere Höhenversätze auftreten, dürfen keine SL-Fliesen verlegt werden. Beim Verlegen der Teppichfliesen auf Doppelböden ist auf einen ausreichenden Versatz der Stoßkanten zwischen den Teppichfliesen und dem Doppelboden zu achten. Von einer deckungsgleichen Verlegung ist abzuraten, da in einem solchen Fall der zulässige Höhenversatz von 1 mm deutlich zu sehen sein wird.

Hohlböden/Hohlraumböden

Hohlböden werden ähnlich wie Doppelböden auf höhenverstellbare Stützen montiert. Der Unterschied zum Doppelboden besteht darin, dass eine flächige Tragschicht direkt auf die Stützen verlegt wird, wodurch ein nachträgliches Öffnen des Hohlbodens nicht mehr möglich ist. Um nachträgliche Installationen durchführen zu können, werden Revisionsöffnungen vorgesehen.

Bei den Hohlböden werden zwei Varianten unterschieden. Bei der ersten Variante werden auf die Stützen zementgebundene Spanplatten, Gipsfaserplatten, Zementfaserplatten oder spezielle Gipskartonplatten als Tragschicht aufgebracht. Auf diese Tragschicht wird dann in der Regel Calciumsulfatfließ­estrich bis zur fertigen Höhe eingebaut. Der Calciumsulfatfließestrich wird bis auf even­tuell erforderliche Bewegungsfugen fugenlos eingebaut.

Die zweite Variante ist der trockene Hohlboden. Bei diesem Untergrund besitzen bereits die vorgefertigten Trägerplatten die erforderliche Tragfähigkeit. Die Trägerplatten sind in der Regel mit einer Zahnfräsung versehen und sind untereinander verklebt. Trockenhohlböden eignen sich besonders für kleine Flächen und Flächen, die schwer zugänglich sind. Diese Böden sind sofort belegreif. Bei beiden Varianten können die jeweils geforderten und geeigneten Oberbeläge vollflächig verlegt werden. Lediglich die Revisionsöffnungen, die ebenfalls mit einem Oberbelag belegt werden können, müssen funktions­fähig bleiben.