Wenn Internet-Schnäppchen teuer werden...

Nur Verlierer gab es im vorliegenden Fall, in dem Parkett von zweifelhafter Herkunft handwerklich mangelhaft verbaut wurde. Vetternwirtschaft und ein vermeintliches ­Internet-Schnäppchen führten zum Totalschaden.

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    Schadensfall Humm Internet-Schnäppchen
    © Dieter Humm
    Satteldachartige Aufwölbung von Elementen gegeneinander.
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    Fugen, die durch nachträglichen Schwund entstanden sind.
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    Fugen und Aufwölbungen
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    Schleiffehler in der eingefärbten Oberfläche.
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    Schadensfall Humm Internet-Schnäppchen
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    Aufgerissener Fugenkitt.

Der anberaumte Ortstermin erschien zunächst wie ein Familientreffen. Die Beteiligten kannten sich untereinander und waren zumindest früher freundschaftlich verbunden. Der Sachverständige machte sich durch vorsichtige Fragen soweit schlau und erfuhr, dass die Wohnung, in welcher der reklamierte Parkettbelag lag, einer Dame gehörte.

Da sie die Wohnung zum Zweck der Vermietung hatte umbauen und renovieren lassen, wurde im Zuge dieser Renovierung auch ein schicker neuer Parkettboden eingebaut. Die massiven Eichendielen hatte man dunkelbraun eingefärbt und im Anschluss mit einem Parkettlack beschichtet.

Die Auftragsvergabe wurde im Wesentlichen über den damaligen Lebensgefährten der Dame abgewickelt, welcher in einer Mischung als Auftraggeber und Bauleiter fungierte. Die Parkettarbeiten selbst führte dann ein - jedenfalls damals noch - gut befreundeter Bekannter aus. Dieser zeigte mit Blick auf Parkettarbeiten ein unerschüttertes Selbstvertrauen, das sich aber nicht auf eine nachvollziehbare Facharbeiterausbildung zurückführen ließ. Allerdings wurde das Parkett nicht von ihm gestellt, sondern von dem bauleitenden Lebensgefährten über eine Internet-Plattform besorgt.

Die Fragen des Sachverständigen zu Parkettproduzenten, Produktbezeichnungen, Datenblätter und Preis wurden weitestgehend mit Schulterzucken und Verweis auf Erinnerungslücken beantwortet. Der Preis war wohl als „Schnäppchen“ wahrgenommen worden und hatte den Ausschlag für den Kauf gegeben. Der Sachverständige verzichtete auf weitergehende Fragen zur Herkunft des Parketts und wandte sich den reklamierten Schadensbildern zu.

Schadensbild

Neben flächigen konkaven Schüsselungen der einzelnen Elemente waren vor allem satteldachförmige Aufwölbungen von benachbarten Elementen auffällig, die mit 5 mm Höhe durchaus merkliche Nachgiebigkeit beim Begehen verursachten.

Schadensfall Humm Internet-Schnäppchen
Fugen und Aufwölbungen - © Dieter Humm

Augenfällig waren auch erhebliche Fugen, die eine üppige Ausfütterung mit Fugenkitt bereits hinter sich hatten. Die blitzförmigen Ausrisse an beiden Seiten der Elementflanken wiesen auf weiteren Schwund nach dem Auskitten hin.

Die Oberfläche der Dielen zeigte ein lebhaftes Schleifbild von einer Einscheibenmaschine, welche bisher wohl nicht mit einer feinen Körnung jenseits einer 80-er Streuung Bekanntschaft machen durfte. Die Einfärbung war mit Wolken und Schlieren ausgeführt, was aber niemanden zu stören schien. Trotz all dieser kleinen Nickeligkeiten der Parkettarbeiten war der Auftragnehmer nicht gewillt, auf seine Werklohnforderung zu verzichten.

Die Rechnung wurde aber weder von der Dame des Hauses, noch von dem bauleitenden Lebensgefährten akzeptiert . Da die vormalige Verlobung nicht in Heirat mündete, waren die ehemaligen Lebenspartner jeweils der Meinung, der andere wäre Auftraggeber und der zuständige Rechnungsempfänger.

Der Sachverständige war froh, diese rechtlichen Wirren nicht bearbeiten zu müssen und widmete sich den handwerklichen Schäden .

Schadensanalyse

Die Verformungen ließen sich schlüssig auf eine starke Schwindung nach der Verlegung und auch noch nach der Oberflächenbehandlung zurückführen. Die Dielen waren bereits nach der Verlegung stark geschwunden und mussten mit erheblichem Aufwand und Fugenkitt geschlossen werden. Der aufgetragene Parkettlack hatte trotz der verkitteten Fugen noch teilweise die Möglichkeit, zwischen die Dielenkanten zu laufen und diese miteinander zu verleimen.

Wo diese Seitenverleimung erfolgte, hatte der folgende weitergehende Schwund die elementweisen konkaven Schüsselungen zu einer satteldachartigen Aufwölbung hochziehen können. Dieser Effekt war unter Mitwirkung einer Klebefuge entstanden, die entweder zu schwach oder zu elastisch war, um die vertikalen Verformungen auffangen zu können.

Schadensfall Humm Internet-Schnäppchen
Aufgerissener Fugenkitt. - © Dieter Humm

Um diesen Schadenshergang auch mit Messungen belegen zu können, wurde nach einem unverlegten Restmaterial gefragt. Dieses fand sich dann noch im Keller.
Holzfeuchtewerte von 12 bis 14 % bei der noch verpackten Ware rundeten das Bild schließlich ab. Die Beschriftung des Restmaterials ließ auf einen Produktionsort außerhalb Mitteleuropas schließen. Für diese Ware war auch ein kleiner Preis zu hoch.

Fazit

Die Sanierungsmöglichkeiten eines solchen Schadens lassen sich auf den kompletten Rückbau und eine Neuverlegung eingrenzen. Ob der Bodenleger seine Werklohnforderung noch durchsetzen konnte, ist eher unwahrscheinlich. Bei diesem Geschäft gab es wohl nur Verlierer.

Praxistipp

Bauseitig gestelltes Material prüfen!

  • Bei bauseits gestelltem Material ist der Auftragnehmer zu einer Prüfung verpflichtet. Dies geht allgemein aus § 242 BGB oder für einen VOB Vertrag aus § 4 Abs. 3 VOB/B hervor.
  • Massivparkett ist durch eine Feuchtemessung unverzüglich nach der Anlieferung zu prüfen. Branchenüblich sind dabei elektrische Messgeräte mit Einschlagelektroden.
  • Bei bauseitiger Versiegelung und Beschichtung ist auf eine ausreichende Fixierung zum Untergrund zu achten. Elastische Klebstoffe können Seiten- und Kantenverleimungen nur begrenzt auffangen.