Der interessante Schadensfall: Im Verbandmuster verlegtes Eiche-Mosaikparkett klingt beim Begehen hohl Wenn der Wipper zuschlägt

Die Untergrundvorbereitung ist das A und O einer guten Parkettverlegung. Gerade bei stumpf gestoßenen und kleindimensionierten Parkettelementen ist äußerste Sorgfalt geboten.

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    1  Deutliche Verunreinigungen auf dem Untergrund verhinderten eine funktionsfähige Verklebung.
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    2  Die Mosaikparkettlamellen waren nur einseitig benetzt.
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    3  An den gegenüberliegenden Enden waren nach dem Erstschliff merkliche Dickenunterschiede auszumachen.

Der neue Boden im Eingangsbereich der gerade renovierten Wohnung fing allmählich an, beim Begehen stellenweise hohl zu klingen. Knapp ein halbes Jahr, nachdem das Mosaikparkett im Verbandmuster verlegt worden war, war dies der erste Anlass für eine Beanstandung. Der Bauherr monierte die Angelegenheit und wie immer ging es zunächst um Schadensbegrenzung, denn der schnell herbeigeeilte Auftragnehmer setzte auf eine kleine Lösung. Die lautete zu diesem Zeitpunkt: Drei Lamellen, die für den Hohlklang verantwortlich waren, aufzunehmen und nachzukleben. Nach der ersten Heizperiode zeigte sich allerdings, dass die kleine Lösung für den Parkettleger zwar einen minimalen Aufwand bedeutet hatte, die Ausbesserungsarbeiten aber keinesfalls ausgereicht hatten, das Problem dauerhaft zu lösen. Nach und nach zeigten sich weitere Schadstellen. Der Kunde monierte wieder, aber der Verleger ließ sich trotz mehrerer Aufforderungen nicht mehr blicken. Da das Ausmaß der Fehlstellen mittlerweile so groß war, dass der Bauherr unsicher wurde, wie sich der Schaden weiterentwickeln würde, bat er einen Sachverständigen um Hilfe.

Der Gutachter nahm zunächst die Sachlage auf. Das acht Millimeter dicke Mosaikparkett in der Holzart Eiche war im Verbandmuster in einem Flur und einem angrenzenden Wohnzimmer einer Doppelhaushälfte verlegt worden. Der Vorflur war gefliest worden, so dass keine direkte Verbindung der Parkettbodenflächen zum Außenbereich bestand. Das Parkett war zudem oberflächlich mit einem Naturöl behandelt worden und erschien in einem guten Pflegezustand.

Schadensbild

Die Verklebung war nach der Rechnungsstellung auf dem ungespachtelten Unterboden mit einem Dispersionsklebstoff erfolgt. In der Zementestrichkonstruktion befand sich eine integrierte Fußbodenheizung. Der Boden klang an mehreren Stellen hohl, teilweise stäbchenübergreifend, aber vorwiegend einzellamellenweise. Beim Belasten per Daumendruck zeigten sich deutliche Nachgiebigkeiten, die nach Aufnahme offenbarten, dass verschiedene Verarbeitungsfehler Grund für die entstandenen Erscheinungsbilder waren.

Trotz anscheinend ordnungsgemäß aufgebrachten Klebstoffes – erkennbar an der sichtbaren Riefe – war teilweise kaum eine Benetzung der Stäbchen feststellbar. Das deutete auf ein mangelhaftes Andrücken der Mosaikparkettelemente im Zuge der Verlegung hin. Weiterhin zeigten sich unter den Lamellen störende Verunreinigungen auf dem Estrich, die eine vollflächige Auflage verhinderten und dazu führten, dass die Einzellamellen nach dem Schleifen an den gegenüberliegenden Enden eine sehr unterschiedliche Dicke aufwiesen.

Schadensanalyse

Und schließlich sorgten Unebenheiten im Estrich dafür, dass das Schadensbild so eingetreten war, wie beim Termin ermittelt. Alle zunächst als nachgiebig ausgemachten Stäbchen, etwa zwölf an der Zahl, bestätigten bei Öffnung die vermuteten Ausführungsmängel, von denen in der etwa 35 Quadratmeter großen Fläche 25 bis 30 gezählt wurden.

Eindeutig war damit eine Zuordnung möglich, so dass eine mangelnde Untergrundvorbereitung als Ursache der „Wipper“, wie sie in der Fachsprache heißen, angeführt wurde. Ihren Umfang bezeichnete er als durchaus nicht unerheblich. Der Bauherr wollte den privaten Gutachter dahingehend beeinflussen, einen kompletten Austausch des Parketts zu befürworten, weil nicht absehbar wäre, wie sich das Bild künftig weiter entwickeln würde und bei einer mangelnden Untergrundvorbereitung davon auszugehen sei, dass auch Flächen unter Teppichen und Möbelelementen, die bisher noch nicht auffällig geworden waren, irgendwann einmal die gleichen Probleme zeigen würden.

Schadensbeseitigung

Der Gutachter empfahl eine andere Vorgehensweise: Er schlug eine stellenweise Reparatur mit neuen Lamellen vor, um dann das Parkett vollflächig abzuschleifen und neu zu ölen. Im Zuge der Schleifmaßnahmen sollte der Boden – wie es fachgerecht und üblich ist – nochmals kritisch auf weitere Fehlstellen untersucht werden. Zwar wäre der Verzicht auf eine Spachtelung nicht unbedingt von Vorteil, gerade wenn – wie berechnet – ein  Dispersionsklebstoff eingesetzt worden war. Aber die Arretierung der restlichen Lamellen schien in seinen Augen eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Bodens zu gewährleisten. Mit einer entsprechenden Kosteneinschätzung für die empfohlenen Maßnahmen schloss er sein Gutachten ab.