Aufstiegs-BAföG Weil Meister nicht vom Himmel fallen

Erst letztes Jahr sind die Förderungen durch das ehemalige Meister-BAföG, jetzt "Aufstiegs-BAföG", gestiegen. Gesellen können sich die Fortbildung damit leichter finanzieren. Aber wer hat eigentlich Anspruch und wie werden die Meisterschüler genau gefördert?

Aufstiegs-BAföG
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Geselle bleiben oder Meister werden? Diese Frage stellen sich Handwerker in ihrer Berufslaufbahn häufig. Seit einigen Jahren bilden sich immer mehr Menschen beruflich weiter, viele machen nach wie vor den Meister. Nach den Gründen dafür muss man nicht lange suchen: Gesellen gefällt die Aussicht, beruflich weiterzukommen, mehr Geld zu verdienen, Verantwortung zu übernehmen und eines Tages vielleicht der eigene Chef zu sein. Erst letztes Jahr sind die Förderungen durch das Meister-BAföG, jetzt "Aufstiegs-BAföG", gestiegen. Gesellen können sich die Fortbildung damit leichter finanzieren. Wir klären, wer Anspruch hat und wie die Meisterschüler eigentlich gefördert werden. Dabei wird die Option Meisterbrief übrigens nicht erst mit einer abgeschlossenen Lehre inte­ressant. Auch für Azubis schadet es nicht, zu wissen, wohin die Reise eines Tages gehen könnte.

Der Weg zur Förderung

Den Meisterbrief in der Tasche zu haben bringt einiges. Das gilt auch für die Boden- und Parkettleger, obwohl der Meisterbrief hier keine Pflicht ist. Umso mehr wissen die Kunden es zu schätzen, wenn sie an einen Meisterbetrieb geraten. Trotzdem hat die Sache leider einen Haken: Meister werden ist teuer. Aber auch wenn man kein Kandidat für ein Stipendium ist und den Betrag nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln kann, ist der Meisterbrief nicht unerreichbar. Für diesen Fall kommt der Gesetzgeber mit einer einfachen Lösung daher: Das sogenannte Aufstiegs-BAföG (AFBG) , bis letztes Jahr noch Meister-BAföG genannt, soll die Finanzierung möglich machen. BAföG, also das Bundesausbildungs- und Förderungsgesetz, ist für Menschen gemacht, die selbst kein großes Vermögen haben und deren Eltern die Ausbildung ihrer Kinder nicht finanzieren können. Gefördert werden alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- und Teilzeit vorbereiten.
Und das unabhängig vom Alter. Vo­r­aus­setzung ist natürlich, dass man die Gesellenprüfung bereits bestanden hat.

Wie wird unterstützt?

Bund und Länder fördern durch Zuschüsse, aber auch durch zinsgünstige Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) . Alles in allem kann man einen Betrag in Höhe der anfallenden Ausbildungsgebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Wie viel Geld die Meisterschüler erhalten, hängt auch ab von Einkommen und Vermögen. Generell gilt aber, dass 40 Prozent dieser Förderung als Zuschuss gelten. Für den Rest erhält man ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Absolviert man den Master in Vollzeit, kann außerdem ein Unterhaltsbeitrag in Betracht kommen. Die Zusammensetzung der Förderung ist hier die gleiche: Man erhält sowohl einen Zuschuss als auch ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen.

Wer zahlt die Materialkosten?

Wichtig ist auch die Frage, wer die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt übernimmt. Hier bekommt man eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro. Das Verhältnis zwischen Zuschuss und Darlehen liegt wieder bei 40 zu 60 Prozent. Damit können Prüfungs-, Material- und Unterhaltskosten abgedeckt werden. So weit, so gut. Aber wie ist das mit der Rückzahlung? Die Zuschüsse müssen überhaupt nicht zurückgezahlt werden. Und die Darlehen sind sehr günstig. Außerdem sind sie während der Maßnahmen und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – insgesamt aber für maximal sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Zusätzlich wird Geförderten ein Teil des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenen Darlehens erlassen, wenn sie die Prüfungen bestehen oder sich sogar entschließen, ein Unternehmen zu gründen und einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Wer ganz genau wissen will, welche Förderungen er erhalten würde, kann übrigens den Online-Förderrechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausprobieren. Wie auch immer man die Kosten des Meisters stemmt, lohnen wird es sich auf jeden Fall.