Der interessante Schadensfall: Nochmal Glück gehabt Was tun bei Wellen im Parkett?

Auch wenn der Termindruck auf den Baustellen ein dominierendes Problem ist, muss man den Verlegewerkstoffen Zeit geben, sich auf ihre gewünschte Funktionsweise ausreichend vorzubereiten. Warum, das zeigt dieser Schadensfall, bei dem das Buche-Mehrschichtparkett erhebliche Schüsselungen in der gesamten Fläche zeigte.

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    Was tun bei Wellen im Parkett?
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    Nordseewellen an der Elbe: Das neu verlegte Parkett in einem Bürogebäude im Hamburger Hafen zeigte erhebliche Schüsselungen in der gesamten Fläche. Durch das einfallende Licht werden die Verformungen nochmals begünstigt.
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    Auslöser für die Verformungen war unter anderem, dass der Boden Feuchtigkeit aufgenommen hatte, wie die elektrische Messung zeigt. Und das, obwohl das Parkett auf einem Gussasphaltestrich verklebt wurde. Wo kam also die Feuchte her?

Bereits drei Tage nach der Verlegung des neuen Bodens musste sich der Verleger sein fertiges Gewerk nochmal ansehen. Der Architekt des neuen Bürogebäudes im Hamburger Hafen monierte Schüsselungen im Parkettboden. Das Bild, das sich dem sofort auf die Baustelle geeilten Firmenchef des Bodenbelagunternehmens bot, war eindeutig: Auf den circa 120 Quadratmetern Fußbodenfläche zeigten sich einheitlich in allen Flächenbereichen konkave Verformungen der Einzel­elemente des dreischichtigen Buchenparketts. Dem Handwerker war sofort klar, was passiert war. Die Art der Verformungen deutete auf einen Einfluss von Feuchtigkeit von der Unterseite der Dielen hin. Allerdings war das Parkett auf einen Gussasphalt­estrich geklebt. Wo sollte da Feuchtigkeit her­kommen?

Schadensbild

Der Firmenchef rief sofort seinen Fachbauleiter an, der ihm bedeutete, dass der Boden vollflächig mit einer parkettgeeigneten Spachtelmasse ausgeglichen war. Zwar hätte man einen "Bodenlegertag" (von 17.00 Uhr abends bis 7.30 Uhr morgens) zwischen Spachtelung und Verlegung verstreichen lassen, sich aber aufgrund des vorhandenen Zeitdrucks entschieden, die eigentlichen Parkettarbeiten möglichst rasch durchzuziehen. Belegreif schien die Spachtelmasse aufgrund der knappen Trockenzeit noch nicht zu sein, auch aufgrund der relativ hohen Luftfeuchte in der sommerlichen Bauphase.

Aber was sollte der geringe Feuchteeintrag durch die Spachtelung schon bewirken? Verformungen, wie sich zeigte, und deshalb war jetzt guter Rat teuer. Der erfahrene Handwerker beruhigte den Planer, der froh schien, dass sein Auftraggeber von dem Malheur noch nichts wusste, und erklärte ihm, dass sich die Erscheinungen zurückbilden würden. Damit stieß er beim Architekten jedoch auf Skepsis. So kam man überein, einen Gutachter einzuschalten, der entscheiden sollte, was zu tun wäre. Immerhin nahte der Einzug und der Aufwand für eine Reparaturmaßnahme wäre nicht unerheblich gewesen.

Schadensanalyse

Der Sachverständige war bereits am nächsten Tag vor Ort. Er dokumentierte, dass das elf Millimeter starke Buche-Mehrschichtparkett, circa 14 Zentimeter breit, dreilagig, werksversiegelt und kreuzweise verleimt, mit einem als weichelastisch bezeichneten Klebstoff auf die gespachtelte Fläche verklebt worden war und erhebliche Schüsselungen in der gesamten Fläche zeigte.

Im Randbereich kontrollierte der Sachverständige den ihm angegebenen Aufbau mit dem darunterliegenden Gussasphaltestrich. Die Sache war eindeutig. Auch die gemessenen Holzfeuchtewerte mit etwa zehn bis 10,5 Prozent bekräftigten seine Schadensvermutung.


Im jetzigen Stadium der press aneinanderliegenden Dielenelemente war noch nicht erkennbar, ob die Verleimung der Decklamellen in Mitleidenschaft gezogen wurde – für die Entscheidung, wie weiter zu verfahren wäre, ein jedoch sehr wichtiges Kriterium. Ein Stück weit ging es wohl auch darum, den Gutachter in die Mitverantwortung zu ziehen. Denn er trägt ein Haftungsrisiko, wenn er die Meinung des Handwerkers übernimmt, dass sich die Verformungen im Laufe der Zeit zurückbilden würden.


Aber der Sachverständige war erfahren genug und hatte schon oftmals vor solchen Entscheidungen gestanden. Er ließ vor seinem inneren Auge das Szenario ablaufen, das eintreten könnte, wenn ein derartiges Bild vorliegt: Versiegelung des Parketts statt offenporiger Ölbehandlung, Schwächung der Verbindung von Parkett und gespachteltem Estrich, nicht komplette Rückverformung begünstigt durch den Klebstoff, potenzielle Decklagenablösungen oder gar plastische Verformungen mit späterem Einfluss auf das langfristige Fugenbild – all das waren mögliche Einflussgrößen beziehungsweise Folgen, die er abwägen musste. Dass der Boden weichelastisch silanmodifiziert verklebt war und mit circa 180 Millimetern Breite und 13 Millimeter Dicke trotz Dreischichtaufbau durchaus sensibel gegenüber Verformungen erschien, unterstützte das vorgefundene Bild.

Schadensbeseitigung

Dennoch empfahl der Sachverständige, dem Boden die Möglichkeit zu geben, sich nach Ende der Feuchtebelastung zurückzuverformen, und war sich dabei wohl bewusst, dass eine spätere Reparatur nach Einzug in die Räumlichkeiten sehr viel teurer werden würde als ein jetziger Eingriff. Der Gutachter vertraute bei seiner Einschätzung auf die eingesetzten Materialien, alles Qualitätsprodukte von namhaften Herstellern, und schlug vor, den Boden liegen zu lassen und Besserung zu erwarten.

Die letztliche Entscheidung überließ er mit diplomatischer Geschicklichkeit aber den Parteien. Er vergaß jedoch nicht, den Handwerker eindringlich zu ermahnen, in ähnlichen Fällen mit den Verlegearbeiten erst dann zu beginnen, wenn die Spachtelmasse ausreichend trocken wäre, und auch Eigenart von Klebstoff und Parkett kritisch zu bedenken.

Der Architekt war ob der Ausführungen erleichtert, genauso wie der Auftragnehmer. Man folgte den Empfehlungen des Gutachters und hatte in diesem Fall Glück: Das Erscheinungsbild des Bodens verbesserte sich im Laufe der Zeit erheblich und nach Einzug und Möblierung der Räumlichkeiten standen die Verformungen nicht mehr zur Diskussion.

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