Steuerfalle Weihnachtsfeier Was Sie steuerlich beachten müssen

Bei der Planung der diesjährigen Weihnachtsfeier sollten Sie steuerlich planen, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.

Wichtig sind die Kosten je Teilnehmer und korrekte Bewirtungsbelege. Hier die notwendigen Infos, wie Sie steuerlich auf der sicheren Seite stehen. Bei der Planung der Weihnachtsfeier gibt es aus steuerlichen Gesichtspunkte folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Die Kosten je Teilnehmer dürfen nicht mehr als 110 Euro betragen. Andernfalls fällt Lohnsteuer an und die Vorsteuer ist nicht abziehbar.
  • Sind die Partner der Mitarbeiter mit eingeladen, sind die Gesamtkosten dem Mitarbeitern zuzurechnen. Konkret: Teilnahme des Mitarbeiter mit Ehefrau, Kosten je Teilnehmer 60 Euro = 120 Euro für den Mitarbeiter).
  • Bei der 110-Euro-Grenze handelt es sich um einen Bruttobetrag.
  • Auf der Rechnung über die Bewirtung muss Ihr Firmenname als Bewirtender und Ihre Firmenanschrift ausgewiesen sein, wenn der Rechnungsbetrag mehr als 150 Euro beträgt.
bwd Tipp: Liegen die Kosten je Teilnehmer an der Weihnachtsfeier über 110 Euro, gibt es einen einfachen Ausweg. Einfach weitere Gäste einladen (Geschäftsfreunde, Kunden). Dadurch mindern sich die Kosten je Teilnehmer.