Der interessante Schadensfall: Knackgeräusche im Dielenboden Unter die Dielen gekehrt

Mit "Dienstleistungen rund um's Haus" warb das Unternehmen, das den Kieferndielen verlegte. Doch schon bald bewegt sich die Fußbodenkonstruktion – die Ursache erstaunt selbst den Gutachter.

Einfach unter den Dielenboden gekehrt: Unsichtbare Entsorgung der Restmaterialien. - © Pitt

Unter die Dielen gekehrt

In einer seit 200 Jahren bestehenden Scheune wurden Umbaumaßnahmen vorgenommen und dabei in der unteren Etage eine Wohnung integriert. Stilvoll und mit antikem Touch versehen wählte der Bauherr einen werkseitig versiegelten Kieferndielenboden auf einer Lagerholzkonstruktion. Er beauftragt mit der Verlegung ein Unternehmen, das einen „Dienstleistungsservice rund um das Haus“ anbot. Dieser Service war aber nicht ganz so perfekt, wie es der Auftragnehmer vollmundig bei der Erteilung angekündigt hatte. Denn der Bauherr stellte bereits kurze Zeit nach der Verlegung eine erhebliche Bewegung in der Fußbodenkonstruktion fest. Auf die Knackgeräusche beim Begehen des Bodens war er zwar zunächst noch stolz, waren sie doch dem antiken Landhausambiente durchaus angepasst. Aber die Geräusche nahmen von Tag zu Tag zu und so versuchte er den ehemals so freundlichen Homeservice zu einer Stellungnahme zu bewegen. Der war jedoch weder tags noch nachts telefonisch zu erreichen. Auf schriftliche Anfragen kam ebenfalls keine Antwort.


Rauhe Stellen, matte Versiegelung

Schließlich riet die Handwerkskammer dem Bauherrn, sich an einen Sachverständigen zu wenden. Der begutachtete auch umgehend den Schwingboden. Bei der Ortsbesichtigung fiel ihm die erhebliche Bewegung des Bodens zuerst auf. Darüber hinaus monierte der Gutachter einige handtellergroße, matte, rauhe Stellen in der Oberfläche des Dielenbodens, die die Optik störten. Fehlstärken an den Endstücken der Dielen zogen in Teilbereichen ein unsauberes Schleifbild der Dielen und ein damit verbundenes mattes Aussehen der Versiegelung nach sich. Die grobe Oberfläche hatte den werkseitigen Lack ungleichmäßig aufgenommen und dieses Schadensbild verursacht. Das allein wäre lokal zu beheben gewesen, so der Gutachter, der jedoch darüber hinaus eine Reihe von Spannungsrissen feststellte. Diese offenen Risse waren bereits durch Schmutz gräulich verfärbt.


Zu den Spannungsrissen bemerkte der Gutachter: „Wegen des natürlichen Wuchses des Holzes entstehen die Spannungen bereits im lebenden Baum. Nach dem Fällen können sie dann als Rissbildungen frei werden oder erst nach der künstlichen Trocknung auftreten. Auch die nachträgliche Versiegelung kann diese Schwachstellen im Holz bei der Aushärtung aufdecken – insbesondere dann, wenn auch dieses mit einem Spannungsaufbau verbunden ist. Dieser Prozess kann durch spätere raumklimatische Einflüsse oder gar Reinigungs- und Pflegemaßnahmen noch einmal verstärkt werden. Dem Verleger hätten die schadhaften Dielen bereits zum Zeitpunkt des Einbaus auffallen müssen. Grundsätzlich ist allerdings eine nachträgliche Bearbeitung mit geeigneten Füllstoffen möglich. Überschüssiges Material kann entfernt und die Stelle anschließend auspoliert werden.“


Hackschnitzel statt Isolierung

Doch das Hauptaugenmerk richtete der Gutachter auf die Bewegung des Bodens, die mittlerweile für eine Vielzahl von größeren und nicht fachgerechten Überständen zwischen den Dielen gesorgt hatte. Schon in dem Moment, als der Sachverständige in einem Teilbereich den Boden öffnete, wurde ihm die Ursache für dieses Erscheinungsbild klar: Die Dielen waren nicht durch die Feder, sondern nutseitig mit Spaxschrauben verschraubt worden. Die untere Nutwange war stellenweise geplatzt und die Verbindung mit den darunterliegenden Lagerhölzern war nicht mehr funktionstüchtig. Doch nicht nur das: Die jetzt sichtbare Isolierung sah äußerst abenteuerlich aus. Wahrscheinlich hatte der Ausführende das Material etwas knapp kalkuliert, und alles, was weiß war, in die Konstruktion geworfen. Statt einer funktionsfähigen Wärmeisolierung stieß der Gutachter auf lose verstreute Hackschnitzel. Da auch die Abstände der Lagerhölzer unterschiedlich und teilweise zu groß waren, gab es für den Privatgutachter keinen Ermessensspielraum mehr.


Er kam zum Schluss, dass der Boden nicht funktionstüchtig sei und aufgenommen werden muss. Mit Einverständnis des Bauherren nahm der Gutachter einige weitere Dielen auf, die seinen ersten Eindruck voll und ganz bestätigten. Die Lagerhölzer waren nur notdürftig unterfüttert und gaben dem Boden alles andere als eine dauerhafte Stabilität. Dielenabschnitte, die bei der Verlegung anfielen, waren einfach unter die Konstruktion gekehrt worden und konnten hier nur einen unwesentlichen Beitrag zur Wärmeisolierung leisten. Die Liste der Unzulänglichkeiten ließe sich noch fortführen.

Wie der Fall ausgegangen ist, ist nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass derartige Verrichtungen dem Ansehen des Handwerks nachhaltig schaden.