Gefährdungsbeurteilung für Parkett- und Bodenlegerbetriebe - Unfälle bereits im Vorfeld abwehren"> Gefährdungsbeurteilung für Parkett- und Bodenlegerbetriebe Unfälle bereits im Vorfeld abwehren

Unfälle bereits im Vorfeld abwehren Entsprechend den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG) hat grundsätzlich jedes Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Beurteilungen sind auch zu dokumentieren, teilt der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik mit. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BGBau) hat im Internet unter www.bgbau-medien.de und dort unter der Rubrik „Gefährdungsbeurteilung“ Kurzhandlungshilfen auch für das Gewerk der Parkett- und Bodenleger [...]

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