Der interessante Schadensfall aus Österreich: Blasenbildung bei einem neu verlegten CV-Belag Starke Walk- und Dehnungskräfte

Bei einer Wohnungsrenovierung wurde ein Unterboden, bestehend aus Spanplatten V100 auf Polsterhölzer, hergestellt. Darauf wurde ein CV-Belag verklebt. Nach einigen Wochen wurden Blasenbildung und Ablösungen des Belages festgestellt.

Blasenbildung bei einem CV-Belag. - © Mayrhofer

Starke Walk- und Dehnungskräfte

Ein Sachverständiger, der den Befund und ein Gutachten über die Mängel am CV-Bodenbelag erstellen sollte, notierte folgenden Fußbodenaufbau laut Angabe:

e Deckenkonstruktion,

e Spanplatten V100 auf Polsterhölzer,

e Dispersionsklebstoff,

e CV-Belag in Bahnen.

Zum Zustand des Bodenbelages: Die Spanplattenkonstruktion ist in der Küche zirka 3 bis 4 Millimeter abgesunken (der Fuß der PVC-Sockelleiste ist nicht mehr annähernd rechtwinkelig) und bewegt sich bei Belastung etwa 6 bis 8 Millimeter nach unten. Der Gutachter stellte am CV-Belag mehrere Blasen verteilt über die Fläche fest.

Im Wohnzimmer sind vor dem Fenster vereinzelt Blasen feststellbar. Die Spanplattenkonstruktion im Schlafzimmer bewegt sich vor dem straßenseitigen Fenster bei Belastung zirka 10 Millimeter nach unten. In der Mitte des Raumes kommt es bei wechselseitiger Belastung der Plattenränder zu einem Höhenversatz. Auch hier registrierte der Sachverständige am CV-Belag über die Fläche verteilt eine Reihe von Blasen. In der Fensternische beim straßenseitigen Fenster hat der Gutachter den Belag hochgenommen und stellte Folgendes fest:

e Der Belag lässt sich von der Klebstoffoberfläche abziehen.

e Der Klebstoff wurde mit einer A1-Spachtelzahnung aufgetragen, die Zahnung des Klebstoffes ist deutlich ausgebildet.

e Die Kleberfuge ist weich und weist einen Nachklebeeffekt auf.

e Der Belag ist auf der Rückseite kaum mit Klebstoff benetzt.

e Der Belag kann durch Anreiben kurze Zeit vom Klebstoffbett gehalten werden. Auch im Vorzimmer sind Blasen im CV-Belag feststellbar.

Laut Angabe waren im Arbeitszimmer nach 10 Wochen so große Blasen, dass der Raum unbenutzbar war. Vor zirka 6 Monaten wurde eine Sanierung des Bodenbelags vorgenommen. Die Bodenlegerfirma hat den Belag hochgenommen und wieder mit Nassbettklebstoff verklebt. Der sanierte Belag zeigt beim Begutachtungstermin an keiner Stelle Blasen und ist einwandfrei mit dem Untergrund verklebt.

Gutachten

Um den Sachverhalt beurteilen zu können, sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die Regeln des Faches und die einschlägigen Normen heranzuziehen. Angaben des Herstellers: Da der Hersteller nicht eruierbar war, kann darüber keine Aussage gemacht werden.

Die Regeln des Faches besagen, dass ein Bodenbelag am Untergrund planeben aufliegen muss.

Die Önorm B 2236-1 Klebearbeiten sagt unter Punkt 2.3.4.3.5: „Der verlegte Bodenbelag darf keine Blasen und/oder Spitznähte aufweisen.“

Die Önorm B 2218 Holzfußböden besagt unter Punkt 2.3.3.2 Polsterhölzer: „Werden Polsterhölzer in Beschüttung verlegt, sind die Stöße zu verlaschen; es muss die Gewähr gegeben sein, dass sie bei der vorgesehenen Belastung in der Lage verbleiben, in der sie eingebracht wurden.

Werden Polsterhölzer ohne Beschüttung verlegt, sind zur Erreichung der vorgesehenen Höhe in abständen von maximal 60 Zentimeter Distanzklötzchen (maximal 6 Zentimeter) anzuordnen, die in ihrer Lage gesichert sind.

Polsterhölzer für eine Verlegung von Spanplatten (siehe Punkt 2.3.3.3.4) sind mit einem Achsabstand gemäß Tabelle 2 (siehe unten) zu verlegen.“

Schadensursache

Die Ursache der Blasenbildung ist auf zwei Umstände zurückzuführen: Der Haftklebstoff benetzt die Belagsrückseite fast nicht, der Belag wird durch die adhäsiv haftende Oberfläche der Klebstoffschicht festgehalten. Dispersionsnassbettklebstoffe stellen im Zuge der Verklebung einen kraftschlüssigen Verbund zwischen Belag und Untergrund her.

Haftklebstoffe halten in der Regel CV-Belage am Untergrund fest. Wirken allerdings starke Walk- und Dehnungskräfte auf den Belag ein, wie das Durchbiegen des Spanplattenuntergrundes, kann es zu einer Blasen- und Beulenbildung kommen.

Durch das relativ starke Durchbiegen des Spanplattenuntergrundes kommt es zu einer Dehnung des Belages, bei Entlastung zu einer Stauchung, die der Haftklebstoff nicht festhalten kann, was in der Folge zu einer Blasenbildung führt.

Die Bodenlegerfirma hätte im Rahmen der Prüfpflicht am Untergrund auf die zu starke Durchbiegung der Holzspanplatten, wahrscheinlich verursacht durch einen zu großen Abstand der Polsterhölzer, hinweisen müssen.

Schadensbehebung

Die Durchbiegungen können durch Auflage einer zusätzlichen Spanplattenschicht behoben werden. Wie die Schadensbehebung im Arbeitszimmer zeigt, ist auch eine Neuverklebung des vorhandenen Belages mit einem Nassbettklebstoff möglich. Ausführung und Klebstoff wie im Arbeitszimmer.

Der Durchbiegungeseffekt wird dadurch allerdings nicht behoben. In diesem Fall ist ein Preisnachlass von zirka einem Drittel der Auftragssumme für die Unterkonstruktion gerechtfertigt.

Von der Verlegefirma ist die ordnungsgemäße Verklebung mit einem Nassbettklebstoff kostenlos durchzuführen.