Der interessante Schadensfall: Schwimmend verlegter Parkettboden reagiert sensibel Satteldachförmig aufgewölbt

Vier Wochen nach der Verlegung eines Ahorn- beziehungsweise Esche-Fertigparketts reklamierten die Wohnungseigentümer bauseitige Verformungen. Was war geschehen?

Die einzelnen Parkettelemente hatten sich zum Teil erheblich verformt. - © bwd

Satteldachförmig aufgewölbt

In den Sommermonaten reagieren schwimmend verlegte Parkettböden zuweilen sensibel. Wenn die Lüftung der Räumlichkeiten ausbleibt oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, reichen manchmal kleine Ursachen, um große Wirkung zu erzielen. So auch in diesem Fall, in dem eine renovierte Wohnung zunächst einige Sommermonate unbewohnt blieb.

Der Parkettverleger hatte in dem Obergeschoss einer Wohnung einen Ahorn- bzw. Esche-Fertigparkettboden auf einer zwei Millimeter dicken Schaum-Dämmunterlage verlegt. Bei dem Untergrund handelte es sich um einen mehrere Jahre alten Zementestrich. Die Fußleisten waren als Holzsockelleisten ausgebildet und schlossen den Boden zur Wand ab. Zunächst lag die Fläche einwandfrei, denn die Verhältnisse auf der Baustelle während der Baumaßnahmen waren laut Protokoll ebenso günstig wie der einwandfreie Zustand des Estrichs. Keine besonderen Sachverhalte, hieß es sinngemäß im Protokoll. Der Kunde war zufrieden. Vier Wochen später: Die Wohnungsbesitzer reklamierten den Boden wegen bauseitiger Verformungen. Ein Gutacher wurde hinzugezogen und der Ortstermin fand zu einem Zeitpunkt statt, als die Wohnung immer noch nicht bezogen war.

Der Sachverständige, der schon beim Öffnen der Tür zum Wohnzimmer Probleme hatte, stellte bei Gegenlichtbetrachtung in verschiedenen Räumen deutliche Verformungen fest, die er als konvexe Aufwölbungen des Bodens beschrieb. Darüber hinaus fand er „satteldachförmige Erhöhungen“ im Stoßbereich von jeweils zwei Fertigparkettelementen, die mit entsprechenden Vertiefungen im angrenzenden Parkettelement einhergingen. Daraus resultierten Verformungen einzelner Elemente und mehrerer zusammenhängender Dielen von ein bis zwei Millimeter im Schlafzimmer sowie satteldachförmige Aufwölbungen von über vier bis acht Millimeter im Wohnzimmer/Flurbereich. Diese Verformungen traten vorwiegend im Wandbereich und in der Nähe einer Balkontür auf und riefen beim Begehen deutliche Auf- und Abbewegungen sowie teilweise Knackgeräusche hervor. Letzteres allerdings nur im Wohnzimmer, während die Verhältnisse im Schlafzimmer in dieser Hinsicht als normal zu bezeichnen waren.

Der Sachverständige öffnete die Randfugen, in dem er an mehreren Stellen die Holzleisten entfernte. Ausreichend Abstände zu den festen Bauteilen waren allerdings überall an den geöffneten Bereichen vorhanden. Lediglich ein nachträglich aufgestellter Raumteiler im Wohnzimmer behinderte die freie Ausdehnung der Parkettfläche, aber noch mehr die Türkonstruktionen, die ebenfalls später montiert waren. In diesen Bereichen waren die Aufwölbungen am gravierendsten.

Dann stellte der Gutachter die baulichen und holztechnischen Gegebenheiten fest: 62 bis 64 Prozent Luftfeuchte bei 15,5°C Raumtemperatur waren die raumklimatischen Werte, die innerhalb der Ahorndecklage für Holzfeuchten von 8,8 bis 9,6 und in der Weichholzmittellage 8,9 bis 9,7 Prozent hervorgerufen hatten – jeweils definiert elektrisch gemessen.

Jetzt galt es das vorgefundene Bild kritisch zu beurteilen. Der Boden war durch die Verformungen zweifellos beeinträchtigt und eine dauerhafte Werterhaltung nicht gewährleistet, so der Sachverständige. In diesen Bereichen seien großflächige Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Das bezog sich auf die Wohnräume. In den Schlafräumen war der Boden, wie vorgefunden, einwandfrei. Fehler bei der Verlegung beziehungsweise vor Beginn dieser Maßnahme konnte der Gutachter nicht ermitteln. Die Randfugen waren ebenfalls funktionstüchtig.

Negativ war das nachträgliche Aufstellen der Türen, die eine Einspannung der Fläche bewirkte. Hauptursächlich, meinte der Sachverständige, seien allerdings die ungünstigen raumklimatischen Bedingungen gewesen. Gerade in – für längere Zeit – nicht bewohnten Wohnungen kommt es in den Sommermonaten immer wieder zu Formveränderungen der Fußbodenelemente, weil sich in den Räumen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit einstellt, die eine Feuchteaufnahme des Holzes bewirken. Besonders schwimmend verlegte Böden reagieren auf derartige Bedingungen sensibel.

Damit war der Nutzer allerdings voll in der Verantwortung. Er hatte ordnungsgemäß und nachweisbar eine Pflegeanweisung erhalten, die auf die Einhaltung eines entsprechenden Raumklimas hinwies. In seiner Zusammenfassung wies der Sachverständige auch auf die vorgefundenen Holzfeuchtewerte hin, die eine leichte Untertrocknung als zusätzlich schadensfördernd mit ins Kalkül zogen. Zur Formstabilität der Elemente selbst wurde leider keine Aussage getroffen, sie war allerdings auch nicht gefragt.