lnstitut für Ökologie, Technik und lnnovation (ÖTI) Rutschhemmung von Fußböden beurteilen

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Die Klassifizierung der Rutschhemmung von Bodenbelägen stellt ein entscheidendes Kriterium für die Gesundheit und die Haftungssicherheit dar. Wie das Institut für Ökologie, Technik und Innovation (ÖTI) mit Sitz in Wien mitteilt, finden in gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise im Arbeitnehmerschutzgesetz (AschG), der ­Arbeitsstätten-verordnung (AStV) oder auch in den OIB-Richtlinien jedoch nur sehr allgemeine Formulierungen wie „keine ­Stolperstellen“, „befestigt“, „trittsicher“ oder „rutschhemmend“ Verwendung – ohne konkrete Anforderungen an ein Prüfverfahren zu stellen.

Da es für die Bestimmung der Rutschhemmung international gesehen eine Vielzahl von verschiedenen Prüfverfahren gibt, sei es entscheidend zu wissen, welches Verfahren in Österreich anerkannt wird und welche Anforderungen gestellt werden.

Laut Ing. Hannes Vittek, Leiter Geschäftsbereich Fußbodentechnik und Raumausstattung beim ÖTI muss in Österreich die ÖNORM Z 1261 (Ausgabe 2009-07-15) ­„Begehbare Oberflächen – Messung des Gleitreibungskoeffizienten in Gebäuden und im Freien von Arbeitsstätten“ als Stand der Technik für die Beurteilung der Rutschhemmung von Böden herangezogen werden. Vittek verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Homepage des Arbeitsinspektorates ­www.arbeitsinspektion.gv.at.

Entsprechend dieser Norm ist demnach eine ausreichende Rutschhemmung gegeben, wenn Böden der Klasse I (µ>0,44) verwendet werden. Im Unterschied zu anderen Methoden wie beispielsweise „Schiefe Ebene“ (R-Klassen) ist mit dieser Bestimmung auch eine Messung am verlegten ­Boden unter Einsatzbedingungen möglich.

„Das ÖTI bietet sowohl Labormessungen als auch Messungen vor Ort in Form von ­Befundaufnahmen und Gutachten an und ist für die Messung gemäß ÖNORM Z 1261 auch akkreditiert“, sagt Hannes Vittek vom Institut für Ökologie, Technik und Innovation.