Rückvermeisterung: Parkett- und Estrichleger dürfen hoffen

Die große Koalition macht sich für die Wiedereinführung der Meisterpflicht bei Parkett-, Estrichlegern und Raumausstattern stark.

Stehen die Parkett- und Estrichleger vor der Wiedereinführung der Meisterpflicht? - © Thomas Reimer - stock.adobe.com

Im Ringen um die Wiedereinführung der Meisterpflicht haben Parkett-, Estrichleger und Raumausstatter einen Etappensieg erreicht. Zur geplanten Änderung der Handwerksordnung erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol: „Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Nach Auswertung der Anhörungen werden wir der Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Handwerksordnung“ im Deutschen Bundestag vorschlagen, für die folgenden zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen:"

12 Gewerke ausgewählt

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Glasveredler
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Raumausstatter
Orgel- und Harmoniumbauer

Man lege bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, klare, objektive und eindeutige Kriterien an. Dabei achten man darauf, dass die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts einhalten werden.

Entscheidungsgründe

Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Sommer einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durchgeführt, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine umfassende Anhörung stattgefunden.

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.

Nach der Diskussion in der Koalitionsarbeitsgruppe am Dienstag, 10.09.2019 wollen die CDU/CSU und SPD Fraktionen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Ziel sei es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.