Pickups bei der Kfz-Steuer Pkw oder Lkw?

Nutzen Sie für Ihren Handwerksbetrieb einen Pickup? Ein Blick in den Steuerbescheid zur Kfz-Steuer lohnt sich. Ist das Auto als Lkw eingestuft, können Sie bares Geld sparen.

In einem Urteil des Bundesfinanzhofs haben die Richter zwar bestätigt, dass das Pickup-Fahrzeug des Klägers bei der Kfz-Steuer zu Recht als Pkw erfasst war. Zwischen den Zeilen haben die Richter jedoch auch verraten, wann ein Pickup als LKW anerkannt wird (BFH, Urteil v. 29.8.2012, Az. II R 7/11, veröffentlicht am 2.11.2012).

Danach ist ein Pickup als Lkw einzustufen, wenn bei einem Pickup-Fahrzeug mit einer Doppelkabine die Ladefläche und der Laderaum für die Lastenbeförderung größer sind als die Fläche für die Personenbeförderung. In dem Urteilsfall war das nicht der Fall, weil die Flächen jeweils gleich groß waren.

bwd Tipp: Sind die Flächen für die Personen- und Lastenbeförderung gleich groß, sollte die hintere Sitzreihe entfernt und Regale oder Halterungen für den Materialtransport angebracht und als Beweis fotografiert werden. Der Einstufung als Lkw steht dann nichts mehr im Weg.