Parkettleger begrüßen Rückkehr zur Meisterpflicht

Das Parkettleger-Handwerk begrüßt die Wiedereinführung der Meisterpflicht. "Die Wiedereinführung der Meisterpflicht kommt dem Verbraucherschutz entgegen und wird wieder zu höheren Ausbildungszahlen und Meisterprüfungen im Parkettleger- Handwerk führen", so die zuversichtliche Auffassung des Vorsitzenden des Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik (BVPF), Peter F. Fendt.

Bundesinnungsmeister Peter F. Fendt
Der BVPF-Vorsitzende Peter Fendt begrüßt die Wiedereinführung der Meisterpflicht. - © Pitt

Die Gesetzesinitiative wurde bereits bei der ersten Lesung im Bundestag sowie im Bundesrat positiv bewertet. Ausschlaggebend war offensichtlich die seit der Aussetzung der Meisterpflicht 2003 zurückgehende Qualität. Dies hängt auch mit der gegenläufigen Entwicklung bei der Anzahl der Betriebe zu der Anzahl der Auszubildenden und Meisterprüfunge n zusammen, schreibt der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF). Die Wiedereinführung der Meisterpflicht, auch in anderen Berufen, zeigt sehr deutlich, dass der Gesetzgeber die qualifizierte Ausbildung und auch den Verbraucherschutz sowie den Kulturgüterschutz ernst genommen hat.

In der Begründung des Bundestages heißt es, dass sich 2das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und verändert" habe. Diese Veränderungen seien "so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen."

Überarbeitete Prüfungsordnung

Dies, so Peter Fendt, kann nur bestätigt werden. "Es wird zwar einige Jahre dauern, bis die Qualität sowie die Ausbildungszahlen den seinerzeitigen Stand erreicht haben, da die Gesellenausbildung alleine drei Jahre dauert. Dennoch ist es eine sehr gute Entscheidung, zumal sich Auftraggeber und Bauherren, insbesondere der private Einfamilienhausbauer, auf qualifizierte Betriebe verlassen können", so Fendt weiter. "Die Weiterentwicklung der Tätigkeiten im Parkettleger-Handwerk zeigt sich auch die in der aktuell vorgenommenen Novellierung der Meisterprüfungsverordnung", so Manfred Weber, stellvertretender Vorsitzender des BVPF und maßgeblich an der Überarbeitung der Prüfungsordnung beteiligt. "Damit gehen wir gut gerüstet an die vor uns stehenden Aufgaben und können eine den heutigen Anforderungen entsprechend moderne berufliche Ausbildung bis hin zum Meister anbieten."

Der private Häuslebauer baut ein- oder zweimal in seinem Leben, so dass es insbesondere für ihn von Bedeutung ist, sich auf qualifizierte Betriebe verlassen zu können. Das betrifft auch den Kulturgüterschutz, denn zahlreiche Schlösser, Burgen, Rathäuser und andere historische Gebäude, zum Teil UNESCO-Weltkulturerbe, weisen hochwertige Parkettböden auf. Diese gilt es zu erhalten. Hierbei kommt dem Parkettleger-Handwerk zugute, dass es, aufbauend auf den Meistertitel, die Fortbildung zum Restaurator im Parkettleger Handwerk gibt. Ohne die Meisterpflicht stünden in Zukunft auch für den Kulturgüterschutz weniger qualifizierte Meisterbetriebe zur Verfügung. "Es ist gut", so Peter Fendt abschließend, "dass die Entscheidung von 2003 revidiert wurde und die Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 wiedereingeführt wird. "

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden, der sich in seiner Sitzung am 20. Dezember damit befasst.