Fugen in einem Laminatboden Murks war hausgemacht

Gegen Eigeninitiative ist per se nichts einzuwenden. Wenn jedoch ein Hausmeister im Nachhinein Türstopper auf Laminat verschraubt, das schwimmend verlegt wurde, sind die Probleme programmiert.

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    Murks war hausgemacht
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    Eine Aufnahme des Bodens zum Zweck der Kontrolle des Aufbaus war nicht notwendig.
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    Abrissfugenartige Fugenbilder zwischen den Verlegeelementen.Teilweise war die Nut-Feder-Verbindung der leicht konvex ge­formten Elemente vollständig ausgerastet.
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    Teilweise war die Nut-Feder-Verbindung der leicht konvex ge­formten Elemente vollständig ausgerastet.
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    Die Türstopper waren fest im Estrich verdübelt – ein echtes ­Manko.

Manchmal streitet man sich über Kleinigkeiten, die mit ein bisschen mehr Aufmerksamkeit zum Zeitpunkt der Verlegung bereits hätten auffallen müssen. Bei diesem Schadensfall wurde der Sachverständige in ein Hotel gerufen, in dem zahlreiche der verlegten Laminatböden schadhaft sein sollten. Betreiber und Verleger konnten sich nicht einigen, wer für das Erscheinungsbild verantwortlich sei. Der Hausherr beschuldigte den Verleger, nicht fachgerecht gearbeitet zu haben, der Verleger sah in der Nutzung und mangelnden Pflege die Ursache.

Schadensbild

Im Zuge einer Hotelrenovierung wurden die Zimmer neu mit Laminatfußboden auslegt. Es kam ein bekanntes Fabrikat in Eichendekor zur Ausführung, das schwimmend inklusive Unterlage auf einen alten Zement­estrich geklickt wurde. Dieser war wiederum vorher gespachtelt und anschließend mit einer PE-Folie versehen worden. Den Abschluss bildeten Fußleisten. Im Laufe der Zeit zeigten sich in einigen der neuen Zimmer auffällige Fugen zwischen den Verlegeelementen. Sie waren unterschiedlich breit und befanden sich recht einheitlich immer im Übergang zum gefliesten Bad. Das war für den Verleger auch der Grund, darauf zu beharren, beim Übergang vom Bad ins Gästezimmer sei zu viel Feuchtigkeit im Spiel gewesen, was er mit einer ­feststellbaren konvexen Verformung beziehungsweise oberseitigen Beaufschlagung mit stehendem Wasser begründete. Der Hausherr ließ diese Begründung nicht gelten und es kam zum Rechtsstreit. Der Gutachter ließ sich durch die Räume führen, erkannte auch die immer wiederkehrenden Fugen mit zum Teil schon völlig gelösten Nut-Feder-Profilen und konnte in einigen sehr unsauber ausgeführten Randbereichen auch den Aufbau ohne weitere Mühen nachvollziehen.

Schadensanalyse

Der Laminatboden wies eine Dicke von lediglich sechs Millimetern auf und zeigte ansatzweise konvexe Verformungen. Immer wieder mittig im Türübergangsbereich zeigten sich abrissfugenartige Erscheinungsbilder, die sich zickzackförmig über mehrere Dielen erstreckten. Auffällig war, dass sich in allen betroffenen Räumen an immer der gleichen Stelle ein Türstopper befand. Auf die Frage des Gutachters, wer für diese Arbeiten zuständig gewesen wäre, stellte sich heraus, dass der Hausmeister des Hotels hier ganze Arbeit geleitstet hatte. Ihm war bereits kurze Zeit nach Inbetriebnahme der Zimmer aufgefallen, dass sich unschöne Spuren an den Wänden gebildet hatten, die darauf hindeuteten, dass ein wichtiges Zubehör fehlte – der Türstopper. Kurzerhand kaufte er in einem Baumarkt etwa zwanzig Stück und montierte diese auch gleich. Er verdübelte die Stopper durch die dünnen Verlegeelemente bis in den Estrich hinein und verschraubte anschließend alles miteinander.

Schadensbeseitigung

Dieser Arbeitsschritt hob natürlich das Prinzip der schwimmenden Verlegung auf. Hier lag eindeutig der Anwendungsfehler, der nach Aufnahme der Türstopper auch offensichtlich wurde und – so kommentierte es der Sachverständige in seinem Gutachten – durch die Wahl eines nur sechs Millimeter dicken Laminatbodens durchaus noch gefördert wurde. Denn durch diese Tatsache wurde die konvexe Verformung der sich geringfügig ausdehnenden Verlegelemente unterstützt, wobei die zwangsläufig sehr spärliche Nut-Feder-Profilierung ihren Teil dazu beitrug, dass die Elemente in der Folge abrissfugenartig auseinanderrasteten. Der Gutachter empfahl einen teilflächigen Ausbau der Elemente sowie eine Neuverlegung mit noch vorhandenem Material. Bei der geforderten Schadenszuweisung wurde der Verleger mit ins Boot geholt, der zudem in den Bereichen rund um die Türzargen sehr unsauber gearbeitet hatte.

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