Im ersten Schadensfall geht es um die Aufhebung eines Universitätsgutachtens, das den Handwerker zu Unrecht in eine missliche Lage gebracht hat. Im zweiten Fall entpuppten sich rätselhafte Versiegelungssplitter als etwas völlig anderes.
Im ersten Schadensfall geht es um die Aufhebung eines Universitätsgutachtens, das den Handwerker zu Unrecht in eine missliche Lage gebracht hat. Im zweiten Fall entpuppten sich rätselhafte Versiegelungssplitter als etwas völlig anderes.