Steuerregeln für den Handwerksbetrieb Merkblatt: Das gilt bei Gutschein und Co.

Handwerksbetriebe sollten es den Händlern gleich tun: In der Vorweihnachtszeit Geschenkgutscheine oder Bonuspunkte für den nächsten Einkauf anbieten.

Immer mehr Handwerksbetriebe entwickeln sich zu richtigen Marketingexperten. Doch solche Kundenbindungsprogramme interessieren nicht nur die Kunden des Handwerksbetriebs, sondern leider auch das Finanzamt.

Hier finden Sie deshalb die wichtigsten Informationen, wie solche Kundenbindungsprogramme steuerlich zu behandeln sind.

Gestaltung bestimmt steuerliche Spielregeln

Der Gutscheinverkauf eignet sich nicht für Friseure, Kosmetiker oder Konditoren, sondern auch für alle anderen Handwerkssparten. Bevor Sie jedoch mit dem Verkauf von Gutscheinen starten, beachten Sie die steuerlichen Besonderheiten.

Denn je nachdem, wie verkaufte Gutscheine gestaltet sind, gelten unterschiedliche steuerliche Spielregeln.

Ein ausführliches Merkblatt können Sie hier herunterladen.