Einwurf Von Walter Pitt - Meisterbrief nicht in Frage gestellt. Ein gutes Zeichen!"> Einwurf Von Walter Pitt Meisterbrief nicht in Frage gestellt. Ein gutes Zeichen!

Lange Zeit war ein Angriff der EU-Kommission auf den Meisterbrief in Deutschland befürchtet worden. Es sah so aus, als wolle deren Vorhaben, den Zugang zu reglementierten Berufen zu erleichtern, vor dem Qualitätssiegel des Handwerks nicht haltmachen und damit gleichzeitig das bewährte duale System in Frage stellen. Diese Bestrebungen, so scheint es, sind gestoppt, wenn man den Äußerungen aus Kreisen der EU anlässlich der Internationalen Handwerksmesse Mitte März in München Glauben schenken darf.

Das wäre wichtig. Denn wenn die Existenz des Meisterbriefes gesichert bleiben soll, wird durch eine solche EU-Aussage seine Notwendigkeit als Gütesiegel für qualifizierte Handwerksarbeit unmissverständlich untermauert. Die bisweilen geäußerte Ansicht, dass eine gestiegene Anzahl von Existenzgründungen einen offeneren Wettbewerb mit gesteigerter Innovationsbereitschaft und Zukunftsfähigkeit bedeutet, ist zwar nachvollziehbar, aber nur eine Seite der Medaille. Wettbewerb ist zwar gewünscht und bisweilen hart, aber er muss auch fair bleiben.

Davon kann aber nicht die Rede sein, wenn jeder, der es aufgrund seiner selbstgeglaubten Handfertigkeit so möchte, ein Gewerbe anmelden kann. Davon können die Berufe, die seit der Novellierung der Handwerksordnung in der Anlage B geführt werden, längst ein Lied singen. „Wir fordern die Einführung einer Mindestqualifikation für die Anlage-B-Gewerke der HwO“, schrieben die Zentralverbände Parkett- und Fußbodentechnik, Raum und Ausstattung sowie der Bundesverband Estrich und Belag vor einiger Zeit  an den damaligen Bundeswirtschaftsminister und machten ihm in diesem Brief klar, dass eine unkontrollierte Zunahme der Betriebszahlen keineswegs den fairen Wettbewerb fördern, sondern Probleme in der beruflichen Qualifikation, der Ausbildung, dem Verbraucherschutz oder auch in der Alterssicherung nach sich ziehen würde. Nun mag das Bekenntnis  zum Meisterbrief die gebeutelten Handwerksberufe der Anlage B  zwar nicht unmittelbar betreffen, als positives Signal, dass man auch in der EU darin nicht nur eine verkappte Berufszugangsbeschränkung sieht,  sollte es auch ihnen etwas Mut machen.