„Austrofloor 2018“ Konkrete Tipps für Betriebe

Die „Austrofloor“ lädt jährlich zu Fachvorträgen und Diskussionen ein. Auch 2018 war die Vortragsmannschaft hochkarätig besetzt. Am Ende bekamen die Teilnehmer aber nicht nur trockene Theorie, sondern handfeste Anweisungen.

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    1 Von links: Claus Ebetsberger verglich die CM-Messung mit der KRL-Methode in ihrer Studie.
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    2 Ing. Ingomar Smrcka ist technischer Leiter bei „Ardex“ und informierte gemeinsam mit Jürgen Hollaus über die Planungs- und Ausführungsrichtlinie für Fließ­estriche.
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    3 Der Estrichexperte Jürgen Hollaus stellte die neuen Planungs- und Ausführungsrichtlinien für Fließ­estriche vor.
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    4 Ing. Reinhold Stinzl brachte dem Fachpublikum die Chancen und Gefahren bei der Verlegung von Designbelägen im Badbereich näher.
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    5 Jurist Dr. Walter Löbl brachte die praktischen Aspekte der neuen DSGVO auf den Punkt.
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    6 Das Fachpublikum freute sich über interessante Themen mit hohem Praxisbezug.
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    7 Bundesinnungsmeister Ing. Georg Mayrhofer begrüßte die Teilnehmer der „Austrofloor 2018“.
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    8 Ing. Hannes Vittek, Leiter Geschäftsbereich Fußbodentechnik und Raumausstattung beim ÖTI, organisierte gemeinsam mit der Bundesinnung der Bodenleger den Kongress.

Die „Austrofloor 2018“ bot den Teilnehmern am 23. November verschiedene Vorträge aus der Anwendungstechnik. Auch heuer organisierten die Berufsgruppe der Bodenleger und das Institut für Ökologie, Technik und Innovation (ÖTI) gemeinsam den Fachkongress.

Bundesinnungsmeister Ing. Georg Mayrhofer betonte bei seiner Begrüßung, wie wichtig permanente Weiterbildung ist und dass die „Austrofloor“ genau hierfür den Rahmen schafft. Claus Ebetsberger ging zum Auftakt der Frage nach, ob die CM-Messung noch zeitgemäß ist und mehr Sicherheit durch die KRL-Messung erreicht werden könne. Ebetsberger ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger sowie Verkaufsleiter Boden Österreich der „Uzin Utz AG“. Er präsentierte eine Studie, die er gemeinsam mit den Sachverständigen-Kollegen Alfred Puch­egger und Werner Wiesinger durchgeführt hatte. Darin untersuchten Ebetsberger und seine Kollegen die Feuchtigkeitsmessung von Estrichen nach der KRL-Methode. Denn die Beurteilung der Estrichfeuchte ist für die schadensfreie Verlegung von Bodenbelägen essentiell. KLR steht für „korres­pondierende relative Luftfeuchte“. Außerdem wurde beleuchtet, wie sich der Feuchtegehalt von Estrichen auf den darauf verlegten Oberboden auswirkt. Eine detaillierte Beschreibung wird in der März-Ausgabe der bwd veröffentlicht.

Planungs- und Ausführungsrichtlinie für Fliessestriche

Die „Arbeitsgemeinschaft Estrich“ hat das Ziel, fachliche Informationen über Fließ­estrich zu transportieren. Ing. Ingomar ­Smrcka, technische Leitung bei „Ardex“, und Jürgen Hollaus, Geschäftsführer der „Hollaus Meister Estrich“ informierten über die Planungs- und Ausführungsrichtlinie für Fließestriche der „Arge Estrich“ (Ausgabe 2017). Der Vortrag umfasste eine Kurzvorstellung der „Arge Estrich“ und Erläuterung, warum diese Richtlinie erstellt wurde. Außerdem gaben die Experten einen Überblick über die wichtigsten Inhalte. Dabei gingen Smrcka und Hollaus vor allem auf die sechste Richtlinie ein. Diese beinhaltet die Planung von Dampfbremsen und Fugen, Prüfpflichten, Oberflächenvorbereitung und Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland. Die „Arge Estrich“ bietet auf ihrer Website auch einen Download-Service zu diesem Thema an.

Badbereich: Neue Geschäftschancen für Bodenleger

Ing. Reinhold Stinzl, Produktmanager Fußbodentechnik bei „Mapei Austria“, informierte über die Verlegung von Designbelägen im Bad. Diese liegen weiter im Trend und die Anforderungen der Kunden an den Fachhandel sind stark gestiegen. Das betrifft vor allem die Verlege- und Kombinationsmöglichkeiten und laut Stinzl gibt es Handlungsbedarf. Bodenleger eröffnen sich durch passende Beratung und fachgerechter Verlegung neue Geschäftschancen, die bisher nur Fliesenlegern vorbehalten waren. Das Marktvolumen für Designbeläge liegt nach Stinzls Angaben bei über drei Millionen Quadratmetern pro Jahr. Bei Berücksichtigung von Renovierungen in der Hotelbranche könnte die Zahl noch weiter steigen. Aber um die neuen Chancen zu nutzen sind das Wissen über Abdichtung und Planung sowie sorgfältiges Arbeiten Voraussetzungen. Ing. Stinzl beschäftigte sich in seinem Vortrag zunächst mit der Notwendigkeit einer bauseitigen Abdichtung, beschrieb Verbundabdichtungen inklusive Ausführungsmöglichkeiten und erläuterte die Verlegung, Verfugung und Belagsversiegelung. Abschließend wurden Schadensfälle durch Ausführungsmängel dargestellt und erörtert. Ing. Stinzl betonte, dass die genaue Planung für ein schadensfreies Gesamtgewerk ebenso wichtig ist, wie die Wahl der geeigneten Produkte.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bildete den Abschluss der Veranstaltung. Dr. jur. Walter Löbl erläuterte dabei die Anforderungen an Bodenlegerbetriebe. Löbl ist Anwalt bei „Rechtsanwälte Grassner Lenz Thewanger + Partner“ und gab praktische Tipps speziell für Bodenlegerbetriebe. Zusammenfassend brachte der Experte vier Punkte, die jeder Betrieb umsetzen muss, auf den Punkt. Eine detaillierte Version wird in der April-Ausgabe der bwd veröffentlicht.

Die Teilnehmer der „Austrofloor“ waren sich am Schluss einig, dass sie nicht nur Anregungen bekommen hatten, sondern auch konkrete Handlungsanweisungen.

Thomas Mayrhofer