Nicht immer trifft bei Abrissfugen den bodenlegenden Handwerker die Schuld. Im vorliegenden Fall hat der Auftragnehmer allerdings fahrlässig gehandelt.
Nicht immer trifft bei Abrissfugen den bodenlegenden Handwerker die Schuld. Im vorliegenden Fall hat der Auftragnehmer allerdings fahrlässig gehandelt.