Es gibt Beispiele, wo die Nutzung ganzer Gebäude gesperrt wurde, weil Umwelt- und Gesundheitsschutz aufgrund von Fußbodenproblemen nicht mehr gewährleistet waren. Unwissenheit schützt den Bodenleger in solchen Fällen nicht vor teuren Reklamationen.
Es gibt Beispiele, wo die Nutzung ganzer Gebäude gesperrt wurde, weil Umwelt- und Gesundheitsschutz aufgrund von Fußbodenproblemen nicht mehr gewährleistet waren. Unwissenheit schützt den Bodenleger in solchen Fällen nicht vor teuren Reklamationen.