Kommentar Zum neuen Bauforderungssicherungsgesetz Insolvenz in der Karibik
Insolvenz in der Karibik Das neue Bauforderungssicherungsgesetz sollte Bauträger und Generalunternehmer verpflichten, jegliches eingenomme Geld auch für das tatsächlich damit abgewickelte Bauvorhaben einzusetzen. Das hätte vor allem den kleinen Handwerker geschützt, sollte der Generalunternehmer, für den der Handwerker ja in Vorleistung getreten war, Insolvenz anmelden. So weit, so gut, bis die Bauwirtschaft dagegen Sturm lief. [...]
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