In einer neuerbauten Wohnhausanlage reklamierte der Bodenleger die nicht von ihm ausgeführten Zementestriche, auf die Teppichböden, Linoleum, Schaumpolsterbeläge und Parkettböden verklebt werden sollten.
In einer neuerbauten Wohnhausanlage reklamierte der Bodenleger die nicht von ihm ausgeführten Zementestriche, auf die Teppichböden, Linoleum, Schaumpolsterbeläge und Parkettböden verklebt werden sollten.