Emicode: Öle und Imprägnierungen nun auch lizenzierbar

Das Gütesiegel für geringen Emissionsgehalt, Emicode, umfasst nun weitere Oberflächenbehandlungsmittel, sodass auch Hersteller von Ölen und Imprägnierungen für Parkett sowie weitere Bodenbeläge das Siegel beantragen können. Ausgenommen bleiben jedoch weiterhin Pflegeprodukte und Wachse.

GEV Produkterweiterung
Der Emicode umfasst jetzt weitere Oberflächenbehandlungsmittel wie wasserbasierte Lacke für elastische Bodenbeläge und mineralische Böden. - © GEV

Um dem Markt eine Möglichkeit zur wettbewerbsneutralen Beurteilung und Unterscheidung der zahlreichen Produkte hinsichtlich ihres Emissionsverhaltens der der flüchtigen, organischen Verbindungen (VOC) zu geben, wurde vor 20 Jahren das Klassifizierungssystem Emicode ins Leben gerufen.

Bereits über 6.000 Produkte von mehr als 100 Herstellern weltweit tragen den Emicode auf ihrer Verpackung. Dazu gehören vor allem Verlegewerkstoffe, Klebstoffe sowie Bauprodukte, wie Estriche oder Dicht- und Dämmstoffe. Nun hat der Emicode seine Produktpalette erweitert, sodass auch Hersteller von Ölen und Imprägnierungen für Parkett sowie weitere Bodenbeläge das Siegel beantragen können.

Die GEV-Prüfmethode

Um ihr Produkt für den Emicode lizenzieren zu lassen, müssen Hersteller das jeweilige Prüfmaterial in den ersten acht Wochen nach dessen Produktion einreichen. Nur Baustoffe mit geringstem VOC-Ausstoß erhalten das Ökosiegel EC1. Die in Düsseldorf ansässige Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) testet die Materialien anhand der GEV-Prüfmethode.

Die Prüfung des Emissionsverhaltens erfolgt gemäß der Norm DIN EN 16516 in einer Prüfkammer bei 23 Grad und 50 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit unter den üblichen Lüftungsbedingungen (Luftdurchflussrate 1,25 m³). Nach drei Tagen finden Luftprobeentnahmen für die erste Prüfung der VOC und Aldehyde statt. Eine zweite Entnahme folgt nach den ersten vier Wochen und liefert Ergebnisse zur Langzeitemission.

Daneben sichern unabhängige Fachlabore mittels regelmäßiger unangemeldeter Stichprobenkontrollen die Qualität. EC1-zertifizierte Produkte erfüllen auf diese Weise höchste Anforderungen an die Innenraumluft gemäß der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB).

Anpassung der Einstufungskriterien

Für die Aufnahme der wasserbasierten Lacke und Imprägnierungen für elastische und mineralische Bodenbeläge sowie Parkettöle hat die GEV ihre Einstufungskriterien entsprechend angepasst. Bis zum 1. Juli 2021 dürfen diese Produkte noch einen Lösemittelanteil bis zu fünf Prozent aufweisen, um sich für das EC1-Plus-Siegel zu qualifizieren. Anteile bis acht Prozent entsprechen dem Kriterium für EC1 und EC2.

Ab Juli 2021 werden die Einstufungskriterien strenger gesetzt und es sind dann jeweils Lösemittelanteile von maximal drei beziehungsweise fünf Prozent für EC1-Plus beziehungsweise EC1 zulässig.

Außer den Oberflächenbehandlungsmitteln stießen noch weitere Produkte zum Emicode:

  • Estrichzusatzmittel
  • Bindemittel für Reaktionsharzestriche
  • Mauermörtel
  • Schnellzemente
  • Haftbrücken
  • Fugenmörtel auf Dispersions- oder Reaktionsharzbasis
  • Dispersions- und Reaktionsharzabdichtungen unter Fliesen