Edles Eichenparkett zeigt graue Verfärbungen

Edles Eichenparkett in einer Hamburger Jugendstilvilla wurde wegen grauer Verfärbungen Teil eines Rechtsstreits. Handelt es sich bei dem Schaden um Farbreaktionen oder nicht? Ein Gutachter klärt auf.

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    Graue Verfärbung auf Parkett Nahaufnahme
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    Die Schäden an den drei bis vier betroffenen Teilflächen des Parketts wiesen auf den Einsatz weichmacherhaltiger Teppichrutschbremsen hin.
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    Graue Verfärbung auf Parkett neben der Heizung
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    Ein Fall für den Gutachter: ein Vermieter in Hamburg kritisierte gräuliche Abdrücke auf jahrhundertealtem Eichenparkett.
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    Graue Verfärbung auf Parkett Detailansicht
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    Das Gitternetz hatte in der Oberflächenversiegelung des Parkettbodens Spuren hinterlassen.

Wenn einstschönes Parkett in die Jahre kommt, sind Farbreaktionen ganz normal. Oder nicht? Kann die Schuld auch beim Mieter liegen? Diese für Gutachter klassische Frage stellte sich bei der Besichtigung des Obergeschosses einer Jugendstilvilla an der Hamburger Außenalster. Zwei Jahre lang hatte ein Schauspieler hier gewohnt. Nachdem er die Wohnung ausgeräumt und wieder an den Vermieter übergeben hatte, zeigten sich scheinbar offensichtliche Verfärbungen auf dem jahrhundertealten Eichenparkett .

Das Parkett

Der Parkettboden, ein über 100 Jahre alter, farbeinheitlich sortierter, astfreier, kleintafeliger Eichenboden mit einer Dicke von 24 Millimetern und einer noch vorhandenen Nutzschichtstärke von ca. 11 Millimetern war funktionstüchtig auf Blindboden verdeckt genagelt. Nachweislich verlegte man den Boden beim Bau des Hauses um 1900.

Schadenshergang

Die Parketttafeln wiesen graue Spuren auf, obwohl man den Boden erst beim vorletzten Mieterwechsel abgeschliffen und neu versiegelt hatte. Nach Ausräumen des Teppichs zeigten sich markante Verfärbungen auf der Parkettfläche, wie der Vermieter bei der Abnahme bemerkte. Obwohl der nächste Mieter umgehend die Wohnung bezog, entwickelte sich auf Grundlage der Beanstandungen und durch Versäumnisse des Mieters, der auf diverse Schreiben nicht reagierte, ein Rechtsstreit. Im Rahmen des letztlich eingeleiteten Verfahrens wurde ein Gutachter zu Rate gezogen, um grundlegende Fragen zu beantworten:

  • Sind gräuliche Farbreaktionen, wie vom Vermieter behauptet, vorhanden?
  • Wenn ja, wo liegt die Ursache ?
  • Wie lässt sich der Schaden fachlich einordnen ?
  • Welche Sanierungsmöglichkeiten gibt es?

Der Vermieter forderte, das Parkett komplett abschleifen und neu versiegeln zu lassen. Der ehemalige Mieter vertrat hingegen die Auffassung, dass die Veränderungen im Holz schon vor der letzten Sanierung stattgefunden hatten. Außerdem würden die Schäden ohnehin im Gesamtbild untergehen. Zum Zeitpunkt des Ortstermins, an dem Vermieter, Mieter und Gutachter teilnahmen, war die Wohnung in der Villa bereits erneut bewohnt. Auf den ersten Blick fand der Gutachter keine Auffälligkeiten. Erst als beide Parteien alle Fakten und konkreten Anschuldigungen schilderten, erkannte der Gutachter das Anliegen des Vermieters: In dem etwa 60 Quadratmeter großen Wohnzimmer zeigten sich an drei bis vier Stellen in der Oberfläche des Parketts etwa tellergroße, gitterähnliche Strukturen, die sich grau verfärbt hatten und sich von dem darunterliegenden Parkettboden absetzten.

Waren diese Veränderungen im Parkett zum Zeitpunkt der Abnahme in der leeren Wohnung bei gezielter Betrachtung wohl noch auszumachen gewesen, gingen sie im jetzt wieder möblierten Zustand nahezu komplett unter. Diese Einschätzung des Gutachters teilte auch der Vermieter. Im Bewusstsein, in seinem repräsentativen Wohnzimmer einen sehr hochwertigen Parkettboden zu besitzen, der bei einem folgenden Mieterwechsel in der Oberfläche weitestgehend makellos sein sollte, wollte der Vermieter laut Gerichtsakten allerdings trotzdem nicht einlenken.

Schadensbild

Die Ursache für die Verfärbungen war für den Gutachter eindeutig nachvollziehbar, weitere Untersuchungen lehnte er daher ab. Rutschbremsen, die unter den Teppichen gelegen hatten, und deren Weichmacher waren eine Reaktion mit der Versiegelung des Parketts eingegangen. Die Folge waren grau verfärbte Gitterabdrücke und Staubverschmutzungen. Die Reaktion hatte das Holz nicht in Mitleidenschaft gezogen . Der Vermieter hatte bei der letzten Renovierung eine Pflegeanweisung vom Parkettunternehmer erhalten, die einen Hinweis auf die Nichtverwendung weichmacherhaltiger Rutschbremsen enthielt. Er konnte nachweisen, dass er diese Pflegeanweisung auch dem Mieter weitergeleitet hatte. Sowohl den Pflegehinweis als auch den Nachweis hatte man der Akte beigefügt .

Schadensbeseitigung

Der Gutachter hatte sich den Boden aus mehreren Blickwinkeln angesehen und blieb bei seiner Einschätzung: Die Vergrauungen gehen im Gesamtbild unter. Er beschrieb sie mit den gegebenen Einschränkungen in Ausmaß und Umfang als „übliche Gebrauchsspuren“, die einen genutzten Parkettboden – trotz aller Exklusivität – charakterisierten. Eine Sanierung sei unverhältnismäßig, so der Gutachter. Die Gitternetzabdrücke zu beseitigen, sei nur durch einen kompletten Abschliff und eine Neuversiegelung des gesamten Wohnzimmerbodens möglich. Eine punktuelle Bearbeitung hätte wegen der späteren Sichtbarkeit keinen positiven Einfluss auf die Optik. Der Gutachter berücksichtigte in seiner Beurteilung, dass andere Sachverständige in Fällen wie diesen vielleicht anders entschieden hätten. Es handele sich um eine auch bei Gutachtern übliche Auslegungssache.