DLW Flooring: Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt, Geschäftsbetrieb läuft weiter

DLW Flooring hat einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Die eingeleitete außergerichtliche Sanierung des Unternehmens verlaufe nach Angaben des Bodenbelagherstellers zwar erfolgreich, ein kurzfristig aufgetretener Liquiditätsengpass konnte aber nicht ausgeglichen werden. Der Geschäftsbetrieb läuft indes unverändert weiter.

Die Verantwortlichen des Herstellers von Bodenbelägen DLW Flooring aus Bietigheim-Bissingen haben heute beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Wie das Unternehmen mitteilt, hat das Amtsgericht diesem Antrag stattgegeben.

Die Geschäftsführer von DLW Flooring bleiben in voller Verantwortung für das operative Geschäft. Aufgrund des initiierten Verfahrens beauftragte das Unternehmen zudem für die Eigenverwaltung die auf Sanierungen spezialisierte Sozietät Wellensiek. Dies vor allem, um den Gläubigern mit den Partnern Sebastian Rudow und Patric Naumann erfahrene Sanierungsexperten als Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Dies erläuterte CEO Hans-Norbert Topp, der vor sieben Monaten für die Umsetzung der Sanierung in die Geschäftsführung von DLW Flooring berufen wurde. Er sei in den nächsten Monaten vor allem für die weitere Sanierungsstrategie verantwortlich und bleibe Ansprechpartner für Kunden und Beschäftigte.

Umfangreicher Sanierungsprozess

DLW Flooring befindet sich seit über einem Jahr in einem umfangreichen Sanierungsprozess. "Die Sanierung kommt sehr gut voran und liegt in verschiedenen Bereichen sogar über den Vorgaben des Konzeptes. Wir sind effizienter geworden und haben Produkte und Kollektionen optimiert. Auch die Neu-Ausrichtung des Vertriebs wurde eingeleitet", sagt Hans-Norbert Topp,

Ein solch breitflächiger Sanierungsprozess benötige aber seine Zeit, so Topp weiter. Ein kurzfristig aufgetretener Liquiditätsengpass konnte nicht ausgeglichen werden, so dass der Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren notwendig wurde. "DLW Flooring ist auf jeden Fall weiterhin sanierungsfähig. Dafür nutzen wir nun die Möglichkeiten des Eigenverwaltungsverfahrens", sagt Topp.

Potentielle Investoren

Erste potenzielle Investoren hätten sich bereits gemeldet, die Interesse an einer Übernahme des Herstellers von Bodenbelägen signalisiert haben. Es sei jedoch noch zu früh, um hierzu konkrete Aussagen treffen zu können. "Aber das ist natürlich schon mal ein positives Signal, denn das Unternehmen hat einen großen Wert und eine Daseinsberechtigung in den Märkten", sagt Geschäftsführer Topp. Auf Basis eines Sanierungsplanes werden in den kommenden Wochen alle Sanierungsoptionen geprüft. "Entscheidend ist am Ende die für alle Beteiligten beste Lösung", so Sebastian Rudow. Er werde sich daher neben Fragen des operativen Geschäftes zusammen mit der Geschäftsführung auch um die Validierung des Sanierungskonzeptes kümmern.

Das Amtsgericht stellt dem Unternehmen ergänzend mit Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun aus Stuttgart einen vorläufigen Sachwalter zur Seite, mit dem die Geschäftsführung und die beiden Wellensiek-Partner eng zusammen arbeiten werden.

Löhne und Gehälter sind gesichert

Für die Beschäftigten sei laut DLW Flooring die Finanzierung des Insolvenzgeldes beantragt, so dass die Löhne und Gehälter gesichert sind. "Dies verschafft uns für die kommenden drei Monate Luft, so dass wir weitere Sanierungsoptionen sorgfältig prüfen und entsprechende Maßnahmen vorbereiten können", erläutert Sebastian Rudow. Das Verfahren habe keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der DLW Flooring: Der Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Das Unternehmen sei weiterhin für seine Kunden am Markt tätig.

Was bedeutet "Eigenverwaltung"?

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch insolvenz-/eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um vor allem Gläubigergleichbehandlung sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen "vorläufigen Sachwalter" zur Seite gestellt, der in erster Linie bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.

Das einzige Linoleum-Werk in Deutschland

Die DLW Flooring GmbH hat ihren Stammsitz im süddeutschen Bietigheim-Bissingen. Unter der Muttergesellschaft Armstrong ging das Unternehmen 2014 in die Insolvenz und wurde dann an den niederländischen Investor Fields verkauft. Mit etwa 730 Beschäftigten erwirtschaftete das Unternehmen zuletzt einen Jahresumsatz von rund 133 Millionen Euro. Während in dem Werk am Stammsitz vor allem PVC und Vinyl produziert wird, stellt DLW in Delmenhorst in erster Linie Linoleum her. Es ist das einzige Linoleum-Werk in Deutschland.