In einem Wohnbauprojekt wurde Mosaikparkett auf einen bauseitigen Zementestrich verlegt. In vielen Wohnungen traten Feuchteschäden auf. Sie waren auf einen Wasseraustritt im Bereich der Heizkörper zurückzuführen. Liegt die Schuld beim Heizungsbauer oder beim Parkettleger, der zwischen Heizungsrohren und Parkettboden Bewegungsfugen legte?