Designestriche: 6 Tipps für die Baustellenabnahme

Bei Designestrichen kommt es bei Baustellenabnahmen immer wieder zu Beanstandungen. Das liegt unter anderem daran, dass das zu erbringende Bausoll von Auftraggeber und Auftragnehmer sehr unterschiedlich aufgefasst werden kann. Dipl.-Ing. Andreas Funke von der MKS Funke GmbH gibt Tipps, damit die Baustellenabnahme gelingt.

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    Designestrich, MKS Funke GmbH
    © MKS Funke GmbH
    Dieser Designestrich punktet nicht nur mit einer technisch einwandfreien Ausführung, sondern entspricht auch aktuellen Designtrends. Ob das jedem gefällt, ist Geschmackssache. Umso wichtiger ist es, dass bereits im Vorfeld mit dem Bauherren abgeklärt wird, wie der spätere Boden aussehen soll.
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    Designestrich, MKS Funke GmbH
    © MKS Funke GmbH
    Ein Beispiel für eine (vermeidbare) mangelhafte Ausführung des Designestrichs. So sollte der Boden später nicht aussehen.
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    Designestrich, MKS Funke GmbH
    © MKS Funke GmbH
    Auch dieses Bild zeigt eine mangelhafte Ausführung eines Designestrichs.

"Worüber reden wir denn eigentlich, wenn wir Designestriche bewerten?", fragte Dipl.-Ing. Andreas Funke von der MKS Funke GmbH das Publikum zu Beginn seines Vortrags beim 18. Internationalen Sachverständigentreffen in Schweinfurt. Da sind auf der einen Seite die technischen Kriterien, wie Ausführungsqualität oder Nutzbarkeit, bei denen es relativ wenig Interpretationsspielraum gibt.

Erfreulich ist, dass es in den letzten Jahren laut Funke einen deutlichen Zuwachs an Fachbetrieben gegeben hat, die sich bei der Verlegung von Designestrichen eine hohe Kompetenz erarbeitet haben. Nichtsdestotrotz gehen immer noch viele Bauvorhaben schief.

Aus Funkes Erfahrung heraus kommen auf eine gelungene Abnahme etwa zwei bis drei Baustellen mit problematischen oder verweigerten Abnahmen. Und das auch aus technischen Gründen. "Die Mundpropaganda, die dadurch entsteht, schadet dem Image des Designestrichs und verschafft anderen Bodenbelägen im Wettbewerb Vorteile", sagt Funke.

Designestriche: Wie wird die Optik bewertet?

Auf der anderen Seite spielen aber auch die optischen Kriterien bei der Bewertung eines Designestrichs eine große Rolle. Die Frage ist nur: Was gilt denn als "optisch akzeptabel"? Genau hier entsteht das Problem: "Wir haben keine Verbindlichkeiten, was ‚Design‘ ist", sagt Funke.

Wenn ein Handwerker sein Werk nach tagelanger Arbeit zwei Architekten präsentiert, kann es sein, dass dem einen die Oberfläche richtig gut gefällt und beim anderen das genaue Gegenteil der Fall ist. "Ob einem die Optik von Designestrichen gefällt, ist reine Geschmackssache", sagt Funke.

Was tun? Kunde verweigert Abnahme aus optischen Gründen

Und vor diesem Dilemma stehen dann auch die Sachverständigen, die in Streitfällen ihre Stellungnahme abgeben sollen. Auch sie kennen die Situation zur Genüge, in denen der Boden weitestgehend technisch ok ist, der Kunde aber aus optischen Beweggründen die Abnahme verweigert.  

Für alle am Bauprozess Beteiligten sei es also umso wichtiger, bereits im Vorfeld mit Bauherren und Architekten möglichst genau abzuklären, wie der geplante Designestrich aussehen wird, um nachträgliche Enttäuschungen und Beanstandungen zu vermeiden. Denn die Erwartungshaltung der Bauherren entspricht nicht immer der Realität.

"Architekten nutzen Hochglanzmagazine oder Google zur Recherche, die Bilder sind häufig mit Photoshop bearbeitet und sehen im Original anders aus", sagt Funke. So wird auf den Fotos milchig weiß mal schnell zu strahlend weiß. Aufgabe des Handwerkers sei es nun, den Architekten zielgerichtet zu beraten und ihn auch auf bautechnische Grenzen hinzuweisen.

BEB-Hinweisblatt gibt Tipps für Definition des Bausolls

Das BEB-Hinweisblatt "8.8 Designfußböden - Hinweise zu Planung, Ausführung und Eigenschaften gestalteter mineralischer Fußböden" stellt dem Estrichleger laut Funke eine Art Baukasten zur Verfügung, mit dem er das Bausoll in Abstimmung mit Architekten oder Bauherren weitgehend eindeutig und für Sachverständige nachvollziehbar festlegen kann.

Es bündelt langjährige Erfahrungswerte im Umgang mit Designestrichen aller Art aus Handwerk sowie Industrie und listet zahlreiche technische und ästhetische Aspekte auf, die für die möglichst zielsichere Bausollvereinbarung von Bedeutung sind.

"Das Hinweisblatt darf aber nicht als allgemeingültige Anleitung verstanden werden, da es DEN einen Designboden nicht gibt", sagt Funke.

"Aber unterm Strich ist das Hinweisblatt ein ausgewogener Baukasten an wichtigen Themen, aus dem ich mich als Unternehmer bei der Beratung bedienen kann und auf dessen Grundlage ich das Bausoll für den jeweiligen Designestrich treffend definieren kann", sagt er.

Tipp 1: Kunden eine Musterfläche zeigen

Dazu gehört im ersten Schritt, dem Bauherren für die Vereinbarung der Oberflächenbeschaffenheit eine Muster- oder Referenzfläche in ausreichender Größe zu zeigen. "Am besten hat der Estrichleger verschiedene Objekte zur Hand, die er mit dem Bauherren und Architekten besucht", sagt Funke.

Handmuster sind zu klein und haben nur einen orientierenden Charakter. Im besten Fall handelt es sich bei den Referenzen um bewohnte, belebte und genutzte Objekte. "Denn es macht keinen Sinn, dem Kunden etwas vorzusetzen, was ich nicht auch in der Realität zeigen kann",sagt er.

Tipp 2: Festlegung der Designestrich-Varianten

Bei den Charakteristika von Designestrichen unterscheidet das Merkblatt zwischen Sichtestrichen, die sich wiederum in geglättete Estriche und Fließestriche aufteilen, gespachtelte Böden, angeschliffene Böden und Estriche in Terrazzooptik.

Tipp 3: Festlegung der Oberflächenbeschaffenheit

Dabei ist es elementar, genau festzuhalten, wie der zukünftige Boden aussehen soll. Also: Wird viel geschliffen, wenig geschliffen, soll die Verteilung des Schmuckkorns gleichmäßig sein oder nicht, soll der Boden eher "clean", "industrial" oder doch eher "heavy used" wirken? "Unsere Branche ist ja nicht unkreativ", sagt Funke.

Tabelle Sichtestriche
Für jeden Designestrich sollten Handwerker und Architekt beziehungsweise Bauherr eine Beschaffenheitsvereinbarung für die Oberfläche festlegen. Das BEB-Hinweisblatt "Designfußböden" bietet dafür Orientierungshilfen an. Hier ein Beispiel für eine Beschaffenheitsvereinbarung bei geglätteten Estrichen. - © BEB

Neben zahlreichen anderen Aspekten spielen für die Oberflächenbeschaffenheits-Vereinbarung der einzelnen Designestrich-Varianten dann beispielsweise auch die Festlegung eventueller Wolkigkeiten oder beispielsweise gewünschter Poren eine wichtige Rolle. Ein Beispiel für die Beschaffenheitsvereinbarung bei geglätteten Estrichen zeigt die Tabelle.

Insgesamt erfordert die Vereinbarung der Oberflächenbeschaffenheit eine intensive Zusammenarbeit zwischen Bodenbauer und Architekt. Das sei zwar für viele Estrichleger eine grundlegende Selbstverständlichkeit, werde aber in vielen Fällen von Seiten der Bauherrschaft nicht so wahrgenommen.

Je höher und komplexer die Anforderungen sind, desto intensiver muss die Zusammenarbeit aller Beteiligten sein. Dabei ist es auch möglich, den Fokus des Kunden zu erkennen und abzuschätzen, auf was er besonders Wert legt.

Tipp 4: Preise sollten möglichst früh angesprochen werden

Und: Je höher die Qualifikation und Qualität sein sollen, desto höher ist dies einzupreisen. "Ferrari fahren und Fiat Panda bezahlen geht halt nicht", sagt Funke. Das Thema Budget gehört zur Planungsgrundlage und sollte möglichst früh besprochen werden.

Besonders wichtig ist es, den Architekten darauf hinzuweisen, dass die fertige Oberfläche einer handwerklichen und baustoffbedingten Bandbreite unterliegt. "Es handelt sich um Unikate, die auch eine vorher festgelegte Musterfläche nur annähernd abbilden kann", sagt Funke. So können auch die individuelle Situation vor Ort, zum Beispiel die Beleuchtung und der Betrachtungswinkel, zu unterschiedlicher Wahrnehmung führen.

Tipp 5: Oberflächenschutz festlegen

Und auch der Oberflächenschutz sollte im Beratungsgespräch nicht fehlen. "Es gibt Schutzvarianten, die sehr wirksam sind, aber gleichzeitig die Optik des Bodens signifikant verändern", sagt Funke. Wichtig zu wissen ist beispielsweise auch, dass bei filmbildendem Oberflächenschutz die natürliche Haptik des mineralischen Bodens verloren gehen kann.

Tipp 6: Zeitpunkt der Abnahme definieren

Daneben sollte der Zeitpunkt der Abnahme bei der Formulierung des Bausolls beachtet werden. Ist alles so weit vorbereitet, dass ich die vereinbarte Leistung am Tag X auch wie vereinbart präsentieren kann? "Es gibt viele kleine Teile, die das große Ganze ins Stolpern bringen", sagt Funke.

Auch hierfür bietet das Pflichtenheft eine Grundlage für die Erstellung einer individuellen Checkliste mit allen essentiellen Punkten, sodass die betrieblichen Abläufe von der Baustellenvorbereitung bis hin zur Abnahme passen. 

Bausoll für Designestriche: Darauf kommt es an

  • Dem Bauherren eine Muster- oder Referenzfläche in ausreichender Größe zeigen: Zum Beispiel verschiedene Objekte besuchen. Handmuster sind zu klein und haben nur einen orientierenden Charakter. Hier ist es wichtig, den Architekten darauf hinzuweisen, dass die fertige Oberfläche einer handwerklichen und baustoffbedingten Bandbreite unterliegt. Jeder Designestrich ist ein Unikat.
  • Variante des Designestrichs festlegen: Das Merkblatt unterscheidet zum Beispiel zwischen Sichtestrichen, die sich wiederum in geglättete Estriche und Fließestriche aufteilen, gespachtelte Böden, angeschliffene Böden und Estriche in Terrazzooptik.
  • Oberflächenbeschaffenheit festlegen: Im Vorfeld sollte mit dem Bauherren genau geklärt werden, wie der zukünftige Designestrich aussehen soll. Dazu gehören Fragen wie:
    - Soll viel oder eher wenig geschliffen werden?
    - Soll die Verteilung des Schmuckkorns gleichmäßig sein oder nicht?
    - Soll der Boden eher "clean", "industrial" oder eher "heavy used" wirken?
    - Sind Wolkigkeiten oder Poren gewünscht?
  • Besprechung des Budgets
  • Oberflächenschutz festlegen: Wichtig zu wissen ist, dass es Schutzvarianten gibt, die sehr wirksam sind, aber gleichzeitig die Optik des Bodens signifikant verändern. Bei einem filmbildenden Oberflächenschutz zum Beispiel kann die natürliche Haptik des mineralischen Bodens verloren gehen.
  • Zeitpunkt der Abnahme definieren.