Kann ein Teppichboden nach der Reinigung eigentlich noch schmutziger aussehen als zuvor? Rein theoretisch lautet die Antwort nein. Rein praktisch musste sich der Sachverständige Peter Schwarzmann mit genau dieser Fragestellung auseinandersetzen.
Die Aufgabe war eigentlich ganz einfach: Ein Gebäudereiniger sollte in einem Großraumbüro den grau melierten Teppichboden im Sprühextraktionsverfahren reinigen. Dieser wurde vor acht Jahren im Fliesenformat auf Doppelboden appliziert und eingebaut. Doch der Teppichboden war nach der Reinigung im Bereich der Laufstraßen noch dunkler als zuvor. Daraufhin kontaktierte der Gebäudereiniger Peter Schwarzmann, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bodenbeläge und Fußbodentechnik bei der IHK Bielefeld.
Aufgrund der Beschreibung des Schadensbildes war Schwarzmanns erster Gedanke, dass die Verschmutzungen durch eine ungenügende Reinigung hervorgerufen wurden. Seiner Theorie zufolge wurde der Schmutz am Grund des Teppichbodens durch das Sprühextraktionsverfahren nicht richtig abgesaugt und stattdessen beim Trocken nach oben transportiert, die sogenannte "Dochtwirkung".
Um diese These zu überprüfen empfahl Schwarzmann dem Handwerker, eine Teilfläche des Fußbodens erneut zu reinigen, diesmal aber mit verändertem Reinigungssystem. Zuerst sollte die Fläche gründlich abgesaugt und anschließend shampooniert werden. Erst dann sollte die Reinigung per Sprühextraktion folgen. Entscheidend war auch, dass die Fläche nach der Reinigung nicht begangen wurde. Nach dem Trocknen sah der Teppichboden jedoch noch schlimmer aus. Nun schaltete sich auch der Bauherr ein und forderte ein Gutachten.
Schadensbild
Schwarzmann fiel vor Ort auf, dass die stark frequentierten Bereiche, wie zum Beispiel vor dem Drucker oder in den Laufstraßen, dunkler waren als der Rest, doch das war nicht weiter verwunderlich. Bei der genaueren Betrachtung des Teppichbodens entdeckte er aber vereinzelt weiße Vertropfungen mit unterschiedlich ausgeprägten Hell-Dunkel-Effekten. Daneben stellt er fest, dass die Ränder der Doppelbodenplatten dunkler waren als die restliche Fläche der Fliese. Vielleicht war das ein Indiz für die Schadensursache?
Schadensanalyse
Um seine Idee, dass der Schmutz aus dem Hohlraum unter dem Doppelboden kommt und sich anschließend durch Luftzirkulation an den Rändern absetzt, zu bestätigen, öffnete Schwarzmann eine Doppelbodenplatte und sah sich das Fasermaterial an. Dort entdeckte er jedoch kaum Anschmutzungen und auch der Hohlraum war sauber. Also konzentrierte sich der Sachverständige auf die Stellen mit den weißen Vertropfungen.
Woher kamen diese fleckartigen, sauberen Bereiche? Um dies zu klären, saugte Schwarzmann eine Probefläche mit einem Bürstsauger inklusive Vorsatzfilter ab, um den aufgesaugten Schmutz zu separieren und zu untersuchen. Besonders auffällig war der hohe Anteil an hellem Staub, denn aufgrund der schwarzen Laufstraßen müsste der Schmutz eigentlich anthrazitfarben oder schwarz sein. Auch die zweite Saugprobe fiel ähnlich aus.
Diese Saugprobe lieferte Schwarzmann das Indiz, dass die Schadensursache mit den Fasern des Teppichbodens zusammenhängen muss. Er löste einige Polnoppen heraus, hierbei handelte es sich um Saxonie-Garn. Dabei werden zwei Garne, in diesem Fall schwarz und weiß, miteinander verschlungen und anschließend durch thermische Einwirkung fixiert. Die Fasern waren auch so gut in das Grundgewebe eingebunden, dass sie nicht herausgezogen werden konnten.
Anhand mikroskopischer Untersuchungen stellte Schwarzmann fest, dass die weißen Fasern, im Gegensatz zu den schwarzen, die geradlinig am Ende abgeschnitten waren, an ihren Spitzen geschädigt waren, Aufspleisungen zeigten und zerbröselten. Das war auch die Ursache für die dunkel wirkende Fläche: In stark beanspruchten Bereichen waren die weißen Fasern an ihren Spitzen kaputt gegangen und von den schwarzen überlagert worden. Das lag daran, dass rohweiße Fasern, ähnlich wie Menschen ohne Sonnencreme in praller Sonne, ungeschützt sind.
Schadensbeseitigung
Die Schadensursache entstand somit produktionsbedingt und nicht durch die fehlerhafte Reinigung des Handwerkers. Die Gewährleistungsfrist des Herstellers war zwar schon überschritten, trotzdem lieferte er einen neuen Teppichboden zum Sonderpreis nach.