Mängel an einem 2-Schicht-Fertigparkett Decklagenablösungen - wer zahlt für den Totalersatz?

Kann ein Wasserschaden im Keller ursächlich für die Ablösung von Decklagen eines im Erdgeschoss verlegten Ahorn-Mehrschicht-Parketts sein? Die Versicherung hatte so ihre Zweifel und der beauftragte Gutachter kam vor Ort noch weiteren Mängeln auf die Spur.

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    Allgemeinzustand des Parketts mit Decklagenablösungen.
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    Regelmäßige Reinigung auch des Kaminholzes.
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    Intensive Dunkelverfärbung in den Vertiefungen der Riemen, helle Ränder oben.
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    Kaum Verfärbungen unter Teppichen.
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    Möbelsockel mit hellen Randzonen unten.
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    Zweifarbige Sockelleisten.
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    Allgemeinzustand des Parketts mit Decklagenablösungen.
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    Trennung in Leimfuge ohne jegliche Faserausrisse.

Decklagenablösungen an Mehrschichtparkettböden können viele verschiedene Ursachen haben und zu äußerst unterschiedlichen Zeiten nach dem Einbau des Holzes auf der Baustelle auftreten. Manchmal liegen Garantien vor, zum Beispiel seitens Parketthersteller bei einer fehlerhaften Verklebung innerhalb der Mehrschichtelemente. Häufig aber muss der Holzbodeneigentümer einen derartigen Schaden selber erledigen resp. die Kosten für die Sanierung übernehmen. Im Zweifelsfall oder bei erfolglosen Diskussionen über den oder die Schadenverursacher kommt ein Gutachter zum Einsatz, welcher sodann die genaue Ursache zu finden hat. Daraus ergeben sich anschließend auch die Verantwortlichkeiten.

Die Ausgangssituation: Wasserschaden im Keller

Im Einfamilienhaus konnte bei der Erstellung vor fast 20 Jahren ein 2-Schicht-Fertigparkett eingebaut werden. Die Holzelemente bestanden aus Sperrholzträgerschichten sowie aufgeklebten Decklagen in Ahorn. Seitlich wiesen die Stäbe rundum verlaufende Nut-/Kamm-Verbindungen auf. Als Oberflächenendbehandlung gelangte werkseitig ein Öl zum Einsatz. Die Kurzriemen wurden in Schiffbodendessin auf neue Zementestriche mit integrierter Bodenheizung vollflächig aufgeklebt und befanden sich über zwei Etagen (Erd- und Obergeschoss) des Hauses in allen Räumen.

Anfangs Sommer ereignete sich im Untergeschoss des Hauses ein Wasserschaden, wobei über kurze Zeit stehendes Wasser auf dem Kellerboden vorlag. Wenige Tage nach dem der Keller wieder trocken war, meldete der Hauseigentümer bei der Versicherung einen Folgeschaden an in Form von Beschädigungen am Parkett im Erdgeschoss. Das Obergeschoss wäre nicht betroffen. Und als Begründung wurde aufgeführt, dass die übermäßig hohe Luftfeuchtigkeit aus dem Keller über das offene Treppenhaus nach oben aufgestiegen sei und den Holzboden im Erdgeschoss beschädigt hätte.

Da das plötzlich mangelhaft auftretende Parkett im Parterre ein größeres Ausmaß aufwies, gelangte die für den Wasserschaden zuständige Versicherung an den Sachverständigen mit dem Auftrag, die Ursache der Parkettbeschädigungen zu beurteilen.

Feststellungen vor Ort: Decklagenablösungen am 2-Schicht-Fertigparkett und noch mehr

Etwa drei Monate nach dem Wasserschadenereignis im Untergeschoss, ausgelöst durch ein Unwetter, besichtigte der Experte das Objekt und führte vor Ort verschiedene Proben und Tests durch. Folgendes konnte er feststellen:

  • Im Erdgeschoss lagen über die ganze Holzbodenfläche Decklagenablösungen am 2-Schicht Parkett vor.
  • Einige Ahornstäbe waren vollflächig vom Träger gelöst .
  • Andere hafteten noch stellenweise auf der Unterlage.
  • Wenige Parkettriemen erschienen ohne Beschädigung.
  • Alle Deckschichten aus Ahorn wiesen konkave Verformungen/Schüsselungen auf.
  • Dabei traten stellenweise größere Höhendifferenzen/Überzähne in den Längskantenbereichen auf.
  • Die se bis zu mehreren Millimetern hohen Aufwölbungen führten zu Stolpergefahren .
  • Beim Abheben von Ahornschichten kam überall ein Bruch in der Leimverbindung zwischen Decklage und Trägerschicht zum Vorschein.
  • Faserausrisse traten nirgends auf, weder in den Mehrschichtträgern noch im Ahorn.
  • Mechanische Trennungen zum ­Abheben von teilgelösten Deckschichten der noch haftenden Bereiche erforderten dabei keine großen Kraftaufwendungen.
  • Die Sperrholzträger lagen meist ordentlich auf dem Untergrund verklebtvor.
  • Großflächige Hohlzonen konnten aber einige festgestellt werden, diesmal jedoch zwischen Parkett und Estrich .
  • Die se traten ebenso über die ganze Fläche verteilt auf.
  • Dabei konnte das ganze Parkett in der Höhe bewegt, d.h. durch Belasten nach unten gedrückt werden .
  • Identische Gegebenheiten stellte der Gutachter, entgegen der Meinung des Bauherrn, auch im Obergeschoss fest.
  • Allgemein traten jedoch etwas weniger Decklagenablösungen auf, dafür etliche größerflächige Hohlzonen.
  • Weiter stellte der Experte eine stark dunkel verfärbte Holzoberfläche fest, speziell im Erdgeschoss.
  • Im Bereich der Kantenaufwölbungen von Einzelriemen bei Schüsselungen lagen die Oberflächen heller vor.
  • Weniger oder kaum dunkel traten alle Randzonen sowie Flächen unter Teppichen auf.
  • Die Sockelleisten erschienen in der unteren Hälfte deutlich abgegrenzt heller, ebenso das im Raum direkt auf dem Parkett gelagerte Kaminholz.

Raumklimatisch herrschten der Jahreszeit entsprechende Verhältnissevor. Insbesondere das Holz selbst wies eine ordentliche und normale Ausgleichsfeuchte auf. Dabei herrschten zudem nur unwesentliche Unterschiede zwischen Erdgeschoss und Obergeschossvor.

Ursachenbeurteilung: Materialmangel am Parkett

Die vielen unnatürlichen Decklagenablösungen waren auf einen Materialmangel am Parkett zurückzuführen. Der bei der Parkettherstellung verwendete Klebstoff zur Verbindung der Ahorndecklagen mit den Sperrholzträgern zersetzte sich und wurde spröde . Geringe natürliche und nie vermeidbare Feuchtigkeitsveränderungen im Holz zwischen Sommer und Winter führten sodann zu größeren Kräften, als der Klebstoff selber noch aufwies. Daraus resultierten die Brüche in den Leimfugen sowie die intensiv konkaven Decklagenverformungen .

Als Verursacher und Verantwortungsnehmer für diesen Schaden hatte der Sachverständige den Parketthersteller aufgeführt.

Für die genaue Ursachenklärung der Hohlstellen über mehrere Riemen verlaufend wurde aus Verhältnismäßigkeitsgründen vor Ort auf Kontrollöffnungen verzichtet. Der Experte hielt aber im Bericht fest, dass beim Einbau des Parketts eventuell ein Dispersionskleber zum Einsatz gelangte, welcher mit der Zeit wenig ver spröden könnte. Wesentlich wahrscheinlicher aber lag für den Gutachter die aufgetragene Leimmenge zu gering vor und/oder der Untergrund wies übermäßige Unebenheiten auf, woraus ebenso Hohlstellen nach dem Verlegen des Holzes resultieren können.

Für diesen Teil des Parkettschadens stellte der Sachverständige den Parkettverleger in die Verantwortung.

Die dunklen Verfärbungen auf dem Parkett, wie auch die hellen Streifen unten an den Sockelleisten, einigen Möbeln sowie am Kaminholz, waren auf häufige Nassreinigungen zurückzuführen. Dabei wurde wohl kaum eine rückfettende Holzbodenseife eingesetzt und das Parkett schon gar nicht gepflegt mit Pflegeöl oder gelegentlichen Ölnachbehandlungen. Zumindest beim Augenschein vor Ort wies das Holz keine Schutzbehandlung auf und erschien stark ausgelaugt.

Hierfür mussten die Nutzer des Hauses die Verantwortung übernehmen.

Weiter hielt der Gutachter im Bericht fest, dass das Sommerwetter mit hohen relativen Raumluftfeuchtigkeiten, aber auch der Wasserschaden im Keller, weder die Decklagenablösungen auslöste, noch zu den Dunkelverfärbungen führten. Vielmehr stufte der Spezialist den Beginn der Verformungen und Ablösungen von Ahorndeckschichten wesentlich früher ein, d.h. dieser Prozess begann bereits vor mehreren Jahren . Jedoch hätte die Kumulation von Wasserschaden und Sommerklima die Schadensituation intensivieren können, wäre aber nie als ursächlich dafür einzustufen.

Ablösungen oder Trennungen innerhalb von Mehrschichtparketten durch Überbelastungen des Holzes führen kaum je zu B rüchen in Leimfugen, sondern immer zu Faserausrissen irgendwo in den Elementen . Genau dies konnte vorliegend nirgends festgestellt werden.

Zu guter Letzt stand noch die Frage nach einer allfälligen Garantie oder Versicherungsleistung im Raum. Beides fiel zu Ungunsten des Hauseigentümers aus. Garantien haben Parketthersteller, wie auch Parkettverleger, in der Schweiz während fünf Jahren zu leisten. Danach stehen beide nicht mehr in einer Verantwortung gegenüber dem verwendeten Material oder den geleisteten Arbeiten. Die se Zeit war längst abgelaufen. Auch seitens Versicherung waren keine Kostenübernahmen zu gewähren, da kein Folgeschaden aus dem Unwetterereignis direkt zu den Parkettbeschädigungen führte.

Sanierung

Der Holzboden erforderte über beide Etagen einen Totalersatz , umso mehr das eingebaute Parkett nicht mehr erhältlich war, aber auch örtliche Korrekturen unverhältnismäßig ausgefallen wären. Dazu wäre das Risiko von weiteren Decklagenablösungen bei Elementen verblieben, welche noch kaum oder keine Trennungen zwischen Ahorn und Sperrholz aufwiesen.

Der Autor Bernhard Lysser ist ehemaliger schweizer Gerichtsgutachter im Ruhestand.

Decklagenablösung an einem 2-Schicht-Fertigparkett: Auf den Punkt gebracht

Decklagenablösungen an Mehrschichtparkettböden können verschiedene Ursachen haben und zu unterschiedlichen Zeiten nach dem Einbau des Holzes auf der Baustelle auftreten.

In diesem Schadensfall meldete der Hauseigentümer nach einem Wasserschaden im Keller der Versicherung einen Folgeschaden an einem vor rund 20 Jahren verlegten 2-Schicht-Fertigparkett im Erdgeschoss. Er nannte als Begründung, die hohe Luftfeuchtigkeit aus dem Keller sei über das offene Treppenhaus nach oben aufgestiegen und habe den Holzboden im Erdgeschoss beschädigt.

Der von der Versicherung beauftragte Gutachter stellte über die ganze Holzbodenfläche im EG Decklagenablösungen am 2-Schicht- Parkett fest. Doch das war nicht alles, die Mängelliste war enorm: Alle Deckschichten wiesen beispielsweise konkave Verformungen/Schüsselungen auf – teilweise bis zu mehrere Millimeter hohe Aufwölbungen. Beim Abheben von Ahornschichten kam überall ein Bruch in der Leimverbindung zwischen Decklage und Trägerschicht  zum Vorschein, außerdem großflächige Hohlzonen zwischen Parkett und Estrich. Dann fiel dem Gutachter auch noch eine stark dunkel verfärbte Holzoberfläche sowie helle Streifen unten an den Sockelleisten und den Möbeln auf.

Bei der Ursachenbeurteilung kam der Gutachter zum Schluss, dass
  • der Parketthersteller den Materialmangel am Parkett zu verantworten hat,
  • der Parkettleger für die Hohlstellen verantwortlich war, weil die aufgetragene Leimmenge zu gering war.
  • Der Nutzer des Hauses schließlich musste für die dunklen Verfärbungen auf dem Parkett sowie den hellen Stellen auf Sockelleisten und Möbeln aufgrund zu häufiger Nassreinigungen die Verantwortung tragen.
  • Zudem hielt der Sachverständige fest, dass weder das Sommerwetter mit hohen relativen Raumluftfeuchtigkeiten oder der Wasserschaden im Keller die Decklagenablösungen auslöste, noch zu den Dunkelverfärbungen führten.

Da der Parkettboden schon vor rund 20 Jahren verlegt wurde und die Garantien längst abgelaufen waren, stehen weder der Parketthersteller noch der -Verleger in der Verantworung. Auch die Versicherung musste keine Kosten übernehmen, da kein Folgeschaden zu den Parkettschäden führte. Der Holzboden erforderte Totalersatz, den der Hauseigentümer selbst bezahlen musste.