Darf Dreischicht-Fertig-Parkett knarren und knacken?

Im vorliegenden Fall machte der Parkettleger zunächst die raumklimatischen Verhältnisse für die reklamierten Störgeräusche verantwortlich. Am Ende konnte dieser Umstand das außergewöhnlich laute Knarren und Knacken des Fertigparketts jedoch nicht erklären.

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    Knarren und Knacken bei Fertigparkett
    © Dieter Humm
    Das Fertigparkett ist im Türdurchgang durchgelegt, was als Normverstoß reklamiert wurde. Die Folgen sind deutlich vernehm- und messbare Geräusche durch Knarren und Knacken.
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    Knarren und Knacken bei Fertigparkett
    © Dieter Humm
    Zwischen dem Bauteil Treppe und dem Bauteil Estrich wurde die Fuge mit einem Systemprofil deckungsgleich übernommen.
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    Knarren und Knacken bei Fertigparkett
    © Dieter Humm
    Die Wandfuge ist ausreichend breit und der Türstock fachgerecht unterschnitten. Die geschäumte Unterlagsbahn ist üblich.

In einem Einfamilienhaus war ein dreischichtiges Fertigparkett schwimmend verlegt worden. Das Ergebnis der Parkett­arbeiten war augenscheinlich fehlerfrei und der neue Boden wurde ohne Beanstandung abgenommen. Der Einzug der Eigentümer in das neue Haus sollte sich jedoch verzögern. Die Räume wurden deshalb nach der Abnahme der Fußbodens mehrere Wochen nicht bewohnt .

Endlich eingezogen, fiel dem Nutzer eine störende Geräuschentwicklung des Bodens auf: Das Parkett knarrte und knackte! Also forderte er den Parkettleger auf, sich der Sache anzunehmen und die Störgeräusche des Parketts zu beseitigen. Beim gemeinsamen Ortstermin machte der Parkettleger die ungeregelten Raumklimaverhältnisse während des Leerstands für die Auffälligkeiten verantwortlich. Er versicherte seinem Auftraggeber, die Geräusche würden sich erledigen, wenn sich das Raumklima normalisiert hat und sich in Folge dessen die Spannungen in der Parkettebene ausgleichen könnten. Entgegen dieser Prognose ergab sich jedoch keine merkliche Verbesserung und der Auftraggeber entschied sich zur Hinzuziehung eines Sachverständigen.

Schadensbild

Anlässlich eines weiteren Ortstermines mit dem Sachverständigen konnte dieser bei der Begehung das Knarren und Knacken persönlich unschwer nachvollziehen, indem er in den Räumen systematisch die Fläche abschritt. Manche Stellen waren nach dem ersten Betreten im Weiteren unauffällig, andere Stellen ließen sich wiederholt störende Geräusche entlocken.

 Knarren und Knacken bei Fertigparkett
Die Wandfuge ist ausreichend breit und der Türstock fachgerecht unterschnitten. Die geschäumte Unterlagsbahn ist üblich. - © Dieter Humm

Ungewöhnlich: Normale Umwelt- oder Gesprächsgeräusche konnten das Knarren nicht übertönen. Ein derartiges Phänomen konnte der Sachverständige nicht den erwartbaren und üblichen Eigenschaften eines neuen Fertigparketts zuordnen. Diese Einschätzung konnte auch der Parkettleger nachvollziehen.

Schadensanalyse

Bei der Eingrenzung der Ursache der Geräusche gingen die Meinungen der Beteiligten aber weit auseinander .
Der Auftraggeber machte eine minderwertige Materialqualität und Verlegefehler verantwortlich. Der Materialfehler wäre durch ungenau gefertigte Elementverbindungen gegeben und der Verlegefehler durch die fehlende Fugenausbildung in den Türübergängen. Der Parkettleger verteidigte sich gegen diese Vorbehalte mit dem Hinweis auf die verbaute deutsche Markenware. Außerdem habe er die erforderlichen Fugen, wo die Notwendigkeit bestand, also an den Bauteilgrenzen, mit Systemprofilen eingearbeitet. In der Tür habe er die Türfutter fachgerecht unterschnitten und die Wandfugen mit fachgerechten Abständen ausgebildet. Die Kontrolle durch den Sachverständigen bestätigte fachgerechte Wandabstände und die Anarbeitung an die Türfutter mit professioneller Sorgfalt .

Die Trennung der verschiedenen Baukörper, also Estrichplatte gegenüber der betonierten Treppe, wurde mit einem Systemprofil deckungsgleich übernommen. Zwischen den Räumen und dem Flurbereich wurde das Parkett dagegen durchgelegt. Der Sachverständige kontrollierte daher, welchen Einfluss das Durchlegen des Parketts auf die Geräuschentwicklung haben könnte. Tatsächlich ergab sich diesbezüglich keine Auffälligkeit. Auffällig war indes, dass die Geräuschentwicklung bei der Belastung durch Begehen erfolgte. Die Parkettebene zeigte dabei eine gewisse par­tielle Nachgiebigkeit, die mit den Geräuschen korrespondierte.

Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die Unebenheiten des Estrichs in Verbindung mit den Eigenarten des mechanischen Verriegelungssystems, einer sogenannten Klick-Verbindung, als Ursache der gerügten Geräusche anzunehmen wären.

Rechtliche Fragen

Damit eröffnete sich eine Reihe von rechtlichen Fragen. Zunächst musste geklärt werden, ob die schwimmende Verlegung, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt wurde, solche Geräuschentwicklungen – im Gegensatz zu der vom Parkettleger vorgeschlagenen verklebten Verlegung – begünstigt .

 Knarren und Knacken bei Fertigparkett
Zwischen dem Bauteil Treppe und dem Bauteil Estrich wurde die Fuge mit einem Systemprofil deckungsgleich übernommen. - © Dieter Humm

Außerdem stellten sich Fragen nach den Hinweis- und Beratungspflichten seitens des Verlegers. Auch die Frage, ob ein Durchlegen des Parketts in den Türbereichen eine Verletzung der normativen Vergaben darstellt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ableiten lassen, bedurfte einer rechtlichen Bewertung .

Fazit

Eine Vielzahl rechtlicher Probleme hätte sich vermeiden lassen, wenn entweder eine fachgerechte Verklebung ausgeführt worden wäre oder ein hinreichend ebener Untergrund durch Spachtelung vorgeleistet worden wäre. Die fachlichen Standards sichern nicht nur die handwerklichen Qualitätsanforderungen, sondern geben dem Profi eine solide rechtliche Position gegen ungerechtfertigte Reklamationen und juristische Spitzfindigkeiten.

Praxistipp

  • Die handelsüblichen Klick-Verriegelungssysteme neigen bei unebenem Untergrund und weichen Unterlagen zu nervigen Geräuschemissionen, wenn schwimmend verlegt wird.
  • Eine fachgerechte Verklebung bzw. Spachtelung verhindert unliebsame Reklamationen wegen Geräuschemissionen.
  • Fugen im Unterboden müssen nach den normativen Regeln deckungsgleich übernommen werden. Abweichungen von dieser Regel sind zwar möglich, bedürfen aber einer abgestimmten Planung.