Bundesregierung beschließt Wiedereinführung der Meisterpflicht

Das Kabinett verabschiedete am 9. Oktober 2019 in Berlin einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Altmaier, der die Meisterpflicht unter anderem für Fliesenleger, Raumausstatter, Estrichleger und Parkettleger vorsieht.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. - © Heinze

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßten den Beschluss. Damit würden Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigiert.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe: „Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss sehr; damit ist der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. Damit stärkt die Bundesregierung die duale Ausbildung in wichtigen Bauberufen. Denn nur ausgebildete Meister und Meisterinnen sind in der Lage, jungen Menschen ihr Wissen zu vermitteln. Die guten Perspektiven, die junge Menschen haben, wenn sie sich für einen Beruf in der Bauwirtschaft entscheiden, werden damit noch besser. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind zukünftig vor unqualifizierten Anbietern geschützt. Nun muss der Gesetzentwurf möglichst zügig im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.