Bundesrat billigt Rückkehr der Meisterpflicht

Es steht fest: Die Meisterpflicht kehrt unter anderem für Fliesenleger, Raumausstatter, Estrichleger und Parkettleger zurück. Der Bundesrat billigte jetzt das entsprechende Gesetz.

Stehen die Parkett- und Estrichleger vor der Wiedereinführung der Meisterpflicht? - © Thomas Reimer - stock.adobe.com

Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz am 20. Dezember 2019 gebilligt : Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten. Mit dabei: Fliesenleger, Raumausstatter, Estrichleger und Parkettleger.

Die Meisterpflicht war 2004 abgeschafft worden. Mit der damaligen Reform wollte die Bundesregierung Impulse für Unternehmensgründungen geben. Mit der Wiedereinführung der Pflicht 15 Jahre später sollen die Berufe wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

Der Bundesrat hatte sich in einer eigenen Initiative hatte bereits im Februar dieses Jahres für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.