Einwurf Thomas Böhmler, Böhmler Fußbodentechnik München - Berlin spielt auf Zeit"> Einwurf Thomas Böhmler, Böhmler Fußbodentechnik München Berlin spielt auf Zeit

Der Regierungsentwurf für die Neuregelung der Aus- und Wiedereinbaukosten ist seit Anfang März 2016 im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat folgt den Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetzesentwurf und setzt mit seiner Stellungnahme vom 22. April 2016 die richtigen Akzente. Zu Recht fordert der Bundesrat an diversen Stellen Nachbesserungen ein. Nun könnte man denken, dies sei bereits ein erster Schritt in Richtung faire Behandlung des Handwerks und auch ein Erfolg für unsere gemeinsame Initiative „Mit einer Stimme“. Leider ist dem nicht so. Ganze Handwerksbranchen, wie etwa die Maler, sind bei der aktuellen Fassung nämlich ausgenommen. Entgegen dem Koalitionsversprechen („Im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat.“) wird hier nur noch der Einbau mangelhafter Produkte (z. B. Parkettboden) und nicht mehr ein Mangel aufgrund einer Veränderung der Sache (z.B. Streichen einer Wand durch den Maler) geregelt. Diese fundamentale Schwäche des Entwurfs kritisiere ich als Handwerker aufs schärfste. Ich kann es keinesfalls akzeptieren, dass einzelne unserer Handwerkskollegen nachteilig behandelt bzw. das Handwerk auseinanderdividiert werden soll.

Ich fordere in der Praxis zudem ein klares Verbot zur Beschneidung der Ansprüche durch AGBs. Laut der Begründung geht die Bundesregierung davon aus, dass eine Einschränkung der Haftung für Aus- und Einbaukosten in der Regel nicht zulässig ist. Wenn das so ist, warum verbietet man dann diese Einschränkung nicht direkt per Gesetz? Wo ist denn da noch der Sinn der Reform? Handwerksbetriebe sollen angeblich durch eine „Ausstrahlungswirkung“ des Verbraucherrechts ausreichend geschützt sein. Eine solche „Wirkung“ klingt für mich aber leider nach purer Theorie und ist für uns Handwerker in der Praxis faktisch nichts wert. Hersteller oder Händler, über die wir Ware beziehen, geben ihre AGBs vor. Da haben selbst größere Handwerksbetriebe keine Chance, etwas zu verhandeln oder abzulehnen. Entweder wir kaufen die Ware oder wir lassen es. Wenn sich die Fraktionen heute schon damit schmücken, dass die Koalition mit dem aktuellen Regierungsentwurf die Rechtsstellung von Handwerkern bei Ein- und Ausbaukosten verbessert hat, ist das nicht zutreffend.