Unregelmäßigkeiten im Lärche-Terrassenholz Barfußtauglich. Was heißt das bei Terrassendielen?

Darf die Holzterrasse Rissbildungen, Absplitterungen oder andere Unregelmäßigkeiten im Holz aufweisen? In den einschlägigen Regelwerken finden sich dazu so gut wie keine Vorgaben. In der Praxis ist meist der gesunde Menschenverstand gefordert.

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    Tolle Holzterrasse, aber mit Mängel.
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    Teilfläche ohne Beanstandungen, wie sie sein sollte.
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    Tolerierbare Risse ohne Beeinträchtigung der Nutzung.
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    Verletzungsgefahr bei aufstehendem Holzschiefer.
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    Verletzungsgefahr wegen abgelöstem und aufstehendem Splitter im Kantenbereich.
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    Offene Längsstöße stirnseitig der Dielen.
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    Fugen innerhalb der Bretter.
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    Delignifizierung an der Dielenoberfläche.

Ein Grundsatz ist immer zu befolgen: Wird Terrassenholz ohne Deklarationen von Nutzungseinschränkungen verkauft und eingebaut, muss der Boden barfußtauglich vorliegen. Dass dem nicht immer so ist, zeigt der nachfolgend geschilderte Fall.

Sachverhalt: Unregelmäßigkeiten im Lärche- Terrassenholz

Zu Beginn des Sommers konnten beim Neubau mit diversen Eigentumswohnungen mehrere Holzterrassen konstruiert werden. Für die Unterkonstruktion gelangten Aluminium-Trägerlatten zum Einsatz, welche über der Dachhaut geschiftet wurden. Darauf wurden Lärchendielen befestigt, wobei die Bretter aus mehreren seitlich verleimten Stäben bestanden. Die längsseitig gefasten Elemente wurden verdeckt montier tsowie vor und nach dem Einbau nicht behandelt, also naturbelassen .

Noch vor Bezug der Wohnungen erforderten die Holzbödenauf den Terrassen einige Ersatzarbeiten wegen unregelmäßig erscheinenden Lärchendielen. Diese wiesen Risse oder Absplitterungenauf.

Einig wurden sich die Parteien betreffend die Qualität der Terrassendielen auch nach dem Einzug nicht und seitens der Nutzer wurden diverse Mängel aufgelistet, welche nun vom Gutachter expertisiert werden sollten. Dazu gehörten verschiedenste Rissbildungensowie Holzabsplitterungen , Fugen innerhalb der verleimten Dielen, Löcher wegen Ausfallästen und filzige Holzoberflächen .

Besichtigung vor Ort: Rissbildungen mit Höhendifferenzen, Absplitterungen und gelöste Spreissen festgestellt

Beim Augenschein zur Beurteilung der Holzböden im Außenbereich, unter Anwesenheit aller beteiligten Parteien, stellte der Experte über alle Terrassen verteilt diverse Unregelmäßigkeiten fest. In Kantenbereichen von einzelnen Brettern traten Rissbildungen mit Höhendifferenzen der Holzteilesowie teilweise Absplitterungenauf. Gelöste Spreissen lagen oft weggebrochen vor und erzeugten bei den Brüchen Verletzungsgefahren beim Barfußgehen .

Einige Dielen wiesen oberseitig Risse auf, wobei kaum bis keine Holzablösungenoder aufstehende Partien erkennbar waren. Andere Elemente dagegen erschienen mit schräg/flach zur Oberfläche verlaufenden Risse n und gefährlichaufstehenden Holzschiefern. Diverse Äste fielen weg und daraus resultierten Löcher. Andere Äste lösten nur teilweise, standen der übrigen Fläche jedoch danach vor, was zu Stolper- wie auch Verletzungsgefahren führte, als Folge der scharfen Kanten und Splitter .

Leimfugen innerhalb der Terrassendielen brachen und daraus resultierten Fugenbildungen. Oft lagen mehrere Trennungen in Leimfugen je Element vor. Und die Öffnungen traten nicht nur stirnseitig, sondern auch innerhalb der Bretter auf.

Dem Wetter direkt ausgesetzte Flächenbereiche wiesen Holzfaserablösungenauf. Die filzähnlichen Trennungen lagen jedoch nicht flächendeckend vor. Nach dem Abwaschenoder Abbürsten der Fasern kam das Holz darunter hell zum Vorschein.

Die Montagearbeiten erscheinen allesamt ordentlich , sachgerecht und der allgemeinen Verlegepraxis entsprechend . Unter anderen wurden genügend breite Anschlussfugen zu Fassaden hin konstruiert, Achsmaße der Alulatten traten nicht zu weitauf und die Fugen zwischen den einzelnen Dielen erscheinen genügend breit.

Ursachenbeurteilung

Für die Begutachtung der vorliegenden Holzterrassen dienten dem Experten, nebst den allgemein bekanntensowie üblichen Merkmalen, auch wenige Hinweise und/oder Vorgaben zu Holzböden im Außenbereich. So weist der Terrassendielenhersteller/-verkäufer mittels Datenblatt auf eine Eigenschaft von „praktisch splitterfrei“ der zusammengesetzten Lärchendielen aus „Riftbrettern“ hin. Die Broschüre von Lignum/Swiss Timber Engineers „Compact – Terrassengestaltung mit Holz“ deklariert Lärche als „Für barfuß begehbare Terrassen nicht geeignet“. Und so stufte der Gutachter die vorgefundenen Terrassen ein:

Rissbildungen, Absplitterungen sowie Holzabbrüche in Kantenbereichen einzelner Dielen warenauf reine dem Wetter ausgesetzte Holzeigenschaften zurückzuführen, galten aber als berechtigte Beanstandungen. Diese hatten weder mit der Verlegung/Montage noch mit der Nutzung etwas gemeinsam. Die Verantwortung der Holzmängel musste somit dem Materiallieferanten zugeordnet werden, umso mehr, als der Produktebeschrieb kaum den vorgefundenen Situationen vor Ort entsprach.

Das gleiche galt betreffend die Verantwortlichkeit ebenso für die Risse in den Oberflächen, welche als Windrisse (Schilferrisse) einzustufen waren. Derartige Holzfehler stammen meist aus Überbelastungen des Stammes durch extreme Windeoder ein unsachgemäßes Fällen des Baumes. Die feinen vorhandenen Risse wurden jedoch beim Bearbeiten des Holzes, der Herstellung der Dielen, aber auch während der Montage der Bretter, nicht erkennbar. Erst durch Witterungseinflüsse lösten die schiefer- und spreissenartigauftretenden Holzteile mit äußerst scharfensowie messerartigen Kanten ab und standen der übrigen Fläche als gefährlichesowie Verletzungen provozierende Höhendifferenzen vor.

Ein wichtiger Hinweis darf jedoch nicht fehlen und sollte auch der Bauherrschaft, resp. den Nutzern von Holzterrassen bekannt sein: „Grundsätzlich können Risse in Holzterrassen nie vermieden werden. Diese gelten aber nur als tolerierbar, solange keine Verletzungsgefahren während dem Barfußbegehenoder andere Nutzungseinschränkungen resultieren. Diese Eigenschaften gelten somit ausschließlich für nahezu senkrecht zur Holzoberflächeauftretende Risse ohne Höhendifferenzen und/oder Absplitterungen.“

Astausbrüche oder Teilablösungen von Ästen mitaufstehenden scharfen Kanten der Spreissen waren ebenso nicht tolerierbar und mussten vom Materiallieferanten verantwortet werden.

Die Öffnungen bei Leimfugen innerhalb der einzelnen Bretter traten als Folge einer mangelhaften Verklebung der Stäbe untereinanderauf. Warum jedoch diese Leimfugen bereits nach wenigen Monaten lösten, konnte der Sachverständige nicht genau definieren. Lediglich die Verantwortungszuweisung zum Dielenhersteller war möglich.

Schlussendlich erforderten die Faserablösungen auf den Holzoberflächen, ausschließlich in bewitterten Bereichen, noch eine Beurteilung. Diese traten „natürlich“auf und galten als Delignifizierungen , ausgelöst durch Zersetzungen des Bindemittels Lignin in den obersten Holzbereichen. UV-Strahlung, Regen, Kälte, Hitze und so weiter führten zum Ablösen der obersten Fasern, welche sodann Wattebausch ähnlich herumlagen. Hierzu trat kein Materialmangelauf. Es handelte sich um rein natürliche Eigenschaften von Holz, wobei das Phänomen „Delignifizierung“ je nach Holzart sehr unterschiedlichauftreten kann, von kaum vorhanden bis intensiv.

Sanierung: einzelne Terrassendielen können ersetzt werden

Grundsätzlich können einzelne Terrassendielen mit nicht tolerierbaren Beschädigungen, auch bei verdeckter Montage, ersetzt werden. Vorliegend traten aber derart viele Elemente mit gefährlichen Risse n und dazu gelösten Leimfugenauf, dass unter den Parteien Dielenhersteller, Materiallieferant und Terrassenkonstrukteur zu diskutieren war, ob ein Totalersatz nicht einfacher zu realisieren wäre.

Dazu musste berücksichtigt werden, ob eine Barfußtauglichkeit gefordert war,oder eben nicht. In bejahendem Fall müsste sogar über eine andere Holzart mit effektiv geringer Neigung zu Risse n befunden werden. Zu diesen Klärungen nahm der Experte jedoch nicht persönlich Stellung, da dies in den juristischen Bereich greift. Das Gutachten beinhaltete eine rein technische Beurteilung und rechtliche Würdigungen gehören da nicht hin. Autor: Bernhard Lysser, ehemaliger Gerichtsgutachter aus der Schweiz im Ruhestand.

Unregelmäßigkeiten im Lärche- Terrassenholz: Auf den Punkt gebracht

Auf einer Unterkonstruktion aus Aluminium-Trägerlatten wurden längsseitig gefaste, naturbelassene Lärchedielen (bestehend aus mehreren seitlich verleimten Stäben) verdeckt montiert.

Nutzer monierten verschiedenste Rissbildungensowie Holzabsplitterungen, Fugen innerhalb der verleimten Dielen, Löcher wegen Ausfallästen und filzige Holzoberflächen, die der Experte beim Ortstermin ebenfalls feststellte. Es lagen sogar gelöste Spreissen oft weggebrochen vor und erzeugten bei den Brüchen Verletzungsgefahren beim Barfußgehen.

Die Verantwortung der Holzmängel wurde dem Materiallieferanten zugeordnet. Das gleiche galt hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Risse in den Oberflächen, welche der Experte als Windrisse (Schilferrisse) einstufte. Astausbrücheoder Teilablösungen von Ästen mitaufstehenden scharfen Kanten der Spreissen mussten vom Materiallieferanten verantwortet werden. Die Öffnungen bei Leimfugen innerhalb der einzelnen Bretter traten als Folge einer mangelhaften Verklebung der Stäbe untereinanderauf, die der Dielenhersteller zu verantworten hatte. Die Faserablösungenauf den Holzoberflächen in bewitterten Bereichen stellten keinen Materialmangel dar.

In dem Schadensfall traten derart viele Elemente mit gefährlichen Risse n und gelösten Leimfugenauf, dass unter den Parteien Dielenhersteller, Materiallieferant und Terrassenkonstrukteur zu diskutieren war, ob ein Totalersatz nicht einfacher zu realisieren wäre.

Merke: Grundsätzlich können Risse in Holzterrassen nie vermieden werden. Diese gelten aber nur als tolerierbar, solange keine Verletzungsgefahren während dem Barfußbegehenoder andere Nutzungseinschränkungen resultieren. Diese Eigenschaften gelten somit ausschließlich für nahezu senkrecht zur Holzoberflächeauftretende Risse ohne Höhendifferenzen und/oder Absplitterungen.