Ergänzend zu Bestimmungen der Önorm B 2110 gilt: Ehe der Verleger die Leistungen in Angriff nimmt, sollte er den vorhandenen Untergrund prüfen – mit branchenüblichen, einfachen Methoden. Denn: Schon geringe Fehler wirken sich oft fatal aus.
Ergänzend zu Bestimmungen der Önorm B 2110 gilt: Ehe der Verleger die Leistungen in Angriff nimmt, sollte er den vorhandenen Untergrund prüfen – mit branchenüblichen, einfachen Methoden. Denn: Schon geringe Fehler wirken sich oft fatal aus.