Ab 1. Juli: Neue Meisterprüfungsverordnung für Parkettleger

Zum 1. Juli 2020 tritt die neue Meisterprüfungsverordnung für das Parkettleger-Handwerk in Kraft. Der dazugehörige Rahmenlehrplan kann anschließend von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) bezogen werden.

Die neue Meisterprüfungsverordnung in den Teilen I und II für das Parkettleger-Handwerk wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Die Verordnung vom 25. Mai 2020 ist am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24, Seite 1078, veröffentlicht worden.

Insbesondere die Digitalisierung und der Gesundheitsschutz haben die Anforderungen an Parkettleger-Meister verändert. Die Verordnung wurde daraufhin handlungs- und prozessorientiert gestaltet und berücksichtigt auch aktuelle Aspekte der Nachhaltigkeit. Dies muss der Prüfling insbesondere beim Meisterprüfungsprojekt in Teil I berücksichtigen, in dem ein Konzept zur Gestaltung eines Parkettbodens oder eines Holzpflasterbodens zu erstellen ist. 

Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik hat gemeinsam mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan erarbeitet. Dieser wird ab Juli 2020 zur Verfügung stehen.