Vom Verkleben über Fixieren bis zur rutschhemmenden Verlegung. Die korrekte Arretierung von Bodenbelägen nach fachgerechter Untergrundvorbereitung sowie das Einhalten der Herstellervorgaben sind relevant, um Schäden und teure Folgereparaturen zu vermeiden.
Für die Arretierung von Bodenbelägen auf Fußbodenuntergründen gibt es mehrere Möglichkeiten. Die wichtigste Variante ist die vollflächige und feste Verklebung von Bodenbelägen. Weitere Möglichkeiten sind die Fixierung von Oberbelägen sowie die Verlegung von geeigneten Teppichfliesen mit einem „Rutschhemmer“. Zur Wiederaufnahme von Bodenbelägen werden Spezialunterlagen und Spezialgewebe mit und ohne Klebstoffbeschichtung angeboten.
Die Wahl der geeigneten „Arretierungsmöglichkeiten“ ist genauso wichtig wie die fachgerechte Vorbereitung der Untergründe. Die Vorgaben und Vorschriften der Bodenbelags- als auch der Klebstoffhersteller sind zu beachten. Schäden und Mängel im Bodenbereich haben häufig ihre Ursache in der Nichteinhaltung von Herstellervorschriften. Der Bodenleger sollte genau wissen, welche technischen Eigenschaften er für die jeweilige Arretierung der Bodenbeläge seinem Bauherrn/Auftraggeber zusichert. Die Nichteinhaltung dieser Zusicherung kann am Ende teuer werden. Deshalb sind die nachfolgenden Begriffe und Hinweise für Bodenbelagsarbeiten für jeden Verarbeiter, aber auch für den Bauherrn/Auftraggeber von Bedeutung.
Klebung der Bodenbeläge
Bei der vollflächigen, festen Klebung müssen die eingesetzten Klebstoffe eine feste und dauerhafte Verbindung zwischen den Bodenbelägen und dem Fußbodenuntergrund gewährleisten. Die vollflächig verklebten Bodenbeläge können später in der Regel nur mit (teilweise großem) mechanischem Aufwand vom Untergrund abgelöst werden. Die mechanische Ablösung der Beläge hat in nahezu allen Fällen deren Unbrauchbarkeit zur Folge. Sowohl die Spachtelmassen als auch die oberen Randzonen des Untergrundes sind dabei häufig stark beschädigt. Dadurch wird die Herstellung einer neuen verlegereifen Unterlage (neue Spachtelung) für die Neuverlegung der Bodenbeläge zwingend notwendig.
Diese Definition von einer festen Verklebung der Bodenbeläge teilen nicht alle Bauherren. Es kommt immer wieder vor, dass Bauherren glauben, nach dem mechanischen Entfernen des Altbelages nicht Grundieren und Spachteln zu müssen. Das führt manchmal zu heftigen Diskussionen.
Nassklebung/Haftklebung
Bei der Nassklebung ist der Oberbelag nach kurzer Ablüftezeit – meist nach etwa 10 bis 15 Minuten – in den noch relativ flüssigen Klebstoff einzulegen. Im Verlauf einer Haftklebung erfolgt dies dagegen erst nach etwa ein bis eineinhalb Stunden. Bei der Fingerprobe darf kein Klebstoff mehr an den Fingern haften bleiben. Die Nassklebung ist ausschließlich auf saugfähigen Untergründen, bevorzugt mineralischen Spachtelmassen, durchzuführen. Die Haftklebung darf nur auf nicht saugfähigen Untergründen, beispielsweise auf einem elastischen Belag, erfolgen. Würde man eine Nassklebung auf einem dichten Untergrund durchführen, bildet das eingeschlossene Wasser unweigerlich Blasen und Beulen.
Bei einer Haftklebung auf einem saugfähigen Untergrund bildet sich eine zu feste, abgebundene Klebstoffriefe. Auf dieser liegt der Oberbelag ähnlich einer Brücke auf. Der wässrige Teil des Dispersionsklebstoffes wird ja nicht nur – wie auf dichten Untergründen – an die Luft abgegeben. Zusätzlich entzieht auch der Untergrund, beispielsweise die mineralische Spachtelmasse, der Klebstoffriefe Feuchtigkeit, sodass diese immer härter wird. Zudem kann sie kaum noch durch Anwalzen zerdrückt werden. Belastet man später solche Konstruktionen, können sich bleibende Resteindrücke einstellen.
Beim Einsatz von PVC-Klebstoffen, die auch im Haftklebeverfahren verwendet werden können, ist folgende Faustformel zu berücksichtigen:
- auf saugfähigen Untergründen nur Nassbettklebung,
- auf nicht saugfähigen Untergründen nur Haftklebung (alternativ Kontaktklebung).
Fixierung
Im Sinne der DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ stellt das Fixieren von Bodenbelägen, aber auch das Kletten, Tackern oder mechanische Befestigen von Bodenbelägen keine fach- und sachgerechte Klebung dar. Deshalb ist zwischen Bauherrn/Auftraggeber und Bodenleger die jeweilige Verlegemethode zu vereinbaren.
- Eine Fixierung sollte grundsätzlich gewährleisten, dass ein fixierter Bodenbelag ohne größeren Aufwand wieder leicht vom Untergrund entfernt werden kann.
- Außerdem sollte sie sicherstellen, dass der Untergrund nach dem Entfernen des Bodenbelags nicht beschädigt wird.
So weit die Theorie.
In der Praxis geht es bei der Diskussion mit Bauherrn beim Thema Fixierung vor allem um zwei Punkte:
- Man muss dem Bauherrn klarmachen, dass eine Fixierung nicht die technischen Anforderungen erfüllen kann, wie sie an einen Klebstoff gestellt werden.
- Das weitaus größere Problem sind die Rückstände der Fixierung, die nach dem Entfernen des Bodenbelages auf dem Untergrund verbleiben. Je nach Reinigungsfähigkeit des Untergrundes können diese Rückstände zu heftigen Diskussionen zwischen Bauherrn/Auftraggebern und Bodenleger führen. In der Regel sind diese Rückstände immer da und lassen sich oftmals nur schwer und aufwendig entfernen. In vielen Fällen lassen sich die Rückstände nicht vollständig entfernen und/oder der Untergrund wird hier mehr oder weniger intensiv beschädigt. Vor allem durch farbliche Veränderungen. Deshalb ist es ratsam, den Bauherrn im Vorfeld von irgendwelchen Idealvorstellungen zu befreien.
Der Bodenleger sollte dem Bauherrn/Auftraggeber mitteilen, dass
- bei der Fixierung der Untergrund (weitestgehend) erhalten bleibt, aber eigentlich nur wieder für eine erneute Fixierung eines neuen Bodenbelages geeignet ist und
- der alte, mechanisch entfernte Bodenbelag zerstört und unbrauchbar wird.
Viele Bauherren, aber auch gerade Mieter von Wohnungen glauben, dass sie den alten, entfernten Belag wieder in einem anderen Zimmer verlegen können. Das ist in der Regel nicht möglich – es sei denn, der Mieter legt keinen Wert auf Qualität.
Beim Einsatz von Fixierungen bei textilen Bodenbelägen kann es im Nahtkantenbereich
- zu hochstehenden Kanten durch Eigenspannungen des Bodenbelages oder
- zu Fugenbildungen durch Verzüge der textilen Belagsbahnen
kommen.
Rutschhemmende Verlegung
Alternativ zur vollflächigen festen Verklebung und zur Fixierung gibt es die sogenannte „rutschhemmende Verlegung“. Dabei werden geeignete Teppichfliesen mit einem speziellen „Rutschhemmer“ so auf den Untergrund verlegt, dass die Teppichfliesen jederzeit leicht vom Untergrund entfernt werden können.
Der „Rutschhemmer“ bildet auf dem verlegereifen Untergrund einen stumpfen Klebefilm aus. Dieser verhindert ein seitliches Verschieben der Teppichfliesen. Der verlegereife Untergrund bleibt vollständig erhalten. Er ist aber nach dem Entfernen der Teppichfliesen mit dem „Rutschhemmer“ verschmutzt. Je nach Rückenkonstruktion der Teppichfliesen
- kann der Belagsrücken bei der Wiederaufnahme beschädigt werden und
- es können Rückstände auf dem Untergrund zurückbleiben.
Sollen geeignete Teppichfliesen rutschhemmend verlegt werden, muss der Planer/Architekt in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Im Ausschreibungstext muss „Wiederaufnehmbare Fixierung“ stehen. Bei dieser Art der Verlegung darf der Rutschhemmer nicht zu dick aufgetragen werden. Die vorgeschriebene Einlegezeit ist unbedingt einzuhalten. Andernfalls werden die Teppichfliesen fest auf dem Untergrund arretiert. Der gewünschte Effekt der Rutschhemmung und somit die leichte Entfernbarkeit der Teppichfliesen ist nicht mehr gewährleistet.
Teppichfliesen mit
- verdichtetem Filzrücken,
- textiler Rückseite,
- vlieskaschierter Schwerbeschichtung (Bitumen, Polyolefin) oder
- glattem Rücken (PVC-Schwerbeschichtung)
werden in erster Linie auf Doppelbodenkonstruktionen mit einem Rutschhemmer verlegt. Diese Teppichfliesen werden auch als SL-Teppichfliesen (SL = selbst liegend) bezeichnet.
Bei der Verlegung der SL-Teppichfliesen auf Doppelböden mit einem Rutschhemmer sind die Fugen zwischen den Platten des Doppelbodens so abzukleben, dass kein Rutschhemmer in die Fugen läuft. Gelangt der Rutschhemmer nämlich in die Fugen zwischen den Platten, kommt es früher oder später zu unangenehmen Quietschgeräuschen. Die Ursache dafür liegt darin,
- dass der Rutschhemmer nicht aushärtet,
sondern dauerhaft weich bleibt.
Durch das Befahren oder Belaufen des Doppelbodens reibt sich der Rutschhemmer an den Flanken der Platten und erzeugt so die Geräusche. Die Fugen brauchen nicht abgeklebt zu werden, wenn man den Rutschhemmer so aufträgt, dass kein Rutschhemmer in die Fugen läuft.
Lose Verlegung
Bei der losen Verlegung eines textilen Bodenbelags sind Beulen und Blasen nicht zu vermeiden. Das trifft besonders auf die Gehbereiche zu. Aber auch Luftfeuchtewechsel und die Witterung können hier eine Rolle spielen. Wenn der Bauherr oder Mieter diese Verlegeart wünscht, muss der Bodenleger auf die mögliche Blasen- und Beulenbildung hinweisen. Diese lässt sich nur durch eine vollflächige Arretierung des textilen Bodenbelags am verlegereifen Untergrund verhindern. Das kann auch für die lose Verlegung von elastischen Belägen zutreffen, die in der Baupraxis jedoch relativ selten praktiziert wird.
Empfohlenen Klebstoff einsetzen
- Bei der Einholung einer Klebstoffempfehlung oder
- bei Unsicherheiten hinsichtlich der Klebstoffauswahl
ist grundsätzlich der Klebstoffhersteller zu kontaktieren. Dabei müssen präzise Angaben zum Bodenbelag gemacht werden. Die genaue Bezeichnung des Belages ist zu benennen. Im Zweifelsfall ist der Belaghersteller zu befragen. Außerdem ist die Belastung der Fußbodenkonstruktion zu beachten. Bei Gabelstapler- bzw. Hubwagennutzung des Fußbodens müssen in der Regel andere Klebstoffe zum Einsatz kommen als bei einer üblichen Objektbeanspruchung, beispielsweise durch Stuhlrollen.
Beim Einsatz eines falschen Klebers kommt es in der Regel
- zum Adhäsionsbruch zwischen Klebstoff und Belag sowie
- zu Blasen- und Beulenbildung.
Richtige Zahnleiste verwenden
Grundsätzlich darf nur die vom Klebstoffhersteller bzw. vom Belagshersteller vorgegebene Zahnung eingesetzt werden.
- Bei PVC, CV oder Kautschuk ist das in der Regel die Zahnung A 2.
- Bei PVC-Belägen in Sonderfällen, beispielsweise bei PVC-Designplanken, ist die Empfehlung die Zahnung A 1.
- Bei textilen Belägen entscheidet vor allem die Rückenausstattung über die erforderliche Zahnung.
Beim Einsatz einer falschen Zahnleiste gibt es zwei mögliche Folgen:
- Wird eine zu große Zahnleiste verwendet und dadurch zu viel Klebstoff aufgetragen, kann die zu hohe Klebstoffmenge nicht ausreichend ablüften und die Klebstoffriefen bleiben weich. Bereits bei geringer Belastung werden die Klebstoffriefen zerquetscht. Im Bodenbelag entstehen sichtbare Eindrücke, die in jedem Fall reklamiert werden.
- Wird für den Kleberauftrag eine abgenutzte oder zu feine Zahnung eingesetzt, lässt sich die ausreichende Benetzung der Belagsrückseite durch die Klebstoffriefen nicht mehr gewährleisten. Die erforderliche Klebkraft zur Arretierung des Bodenbelages am Untergrund ist nicht erreicht. Spätestens bei klimatischer Wechselwirkung und direkt nach einer Nassreinigung beginnt der textile Belag ein „Eigenleben“. Der Bodenbelag löst sich teilweise vom Untergrund ab. Es kommt zu Blasen und Beulen, zu Aufstippungen in den Nähten und Hohllagen, begleitet durch ein mangelhaftes Verschleißverhalten. Besonders bei Stuhlrollenbelastung wird nur durch eine feste Arretierung des Belages am Untergrund ein „Auswalken“ des Belages verhindert. Die Zahnleiste sollte bei Verschleißerscheinungen rechtzeitig ausgetauscht werden. Das ist in der Regel nach 50 bis 60 Quadratmetern der Fall.
Durch die Geometrie der Zahnleiste wird
- die Auftragsmenge eines Klebstoffs,
- die Bandbreite erreichbarer Kleberschichtdicken sowie
- die Benetzungsintensität
bestimmt. Von der Benetzung eines Belagrückens mit Klebstoff hängt ganz entscheidend die Qualität und die Festigkeit der Klebung ab.
Elastische und textile Bodenbeläge verlangen für eine fachgerechte Verlegung eine nahezu hundertprozentige Klebstoffhaftung. Parkett dagegen lässt eine absolute Benetzung kaum zu. Im Mittel schwankt sie zwischen 60 und 80 Prozent. Ausnahmen von der Benetzungspflicht bilden die trockenen Klebeprinzipien:
- Haftklebung von PVC-Belägen,
- Einsatz von Klebegittern und Klebefolien.
Systembedingt können sich bei diesen Anwendungen keine großflächigen Benetzungen bilden.
Arretierung von Bodenbelägen: Erforderliche Ablüftezeiten einhalten
Die häufigsten Schäden und Mängel entstehen durch das Nichtbeachten der Ablüftezeiten bzw. der offenen Zeiten. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Entweder wurden diese Zeiten überschritten oder
- es wurde zu früh eingelegt.
Wird die Ablüftezeit überschritten, kommt es nur zu einer Haftklebung.
- Die Belagsrückseite wird ungenügend mit Klebstoff benetzt und
- die Arretierung des Bodenbelags am Untergrund ist nicht mehr ausreichend,
um den Belag besonders bei höherer Beanspruchung fest am Untergrund zu verankern. Die Folgen sind
- ein ungünstiges Eindruckverhalten des Belages, speziell bei Punktbelastungen, Fugen- und Stippnahtbildungen sowie
- Beulen- und Blasenbildungen.
Bei elastischen Belägen können sich im Extremfall sogar die „stehenden“, also nicht verquetschten Klebstoffriefen im Belag abzeichnen und zu Reklamationen führen. Diese negativen Effekte werden noch befördert, wenn der Belag nicht oder nicht ausreichend angewalzt wurde. Ein oft unterschätzter und häufig unterlassener Arbeitsschritt.
Der Autor
Dipl.-Ing. Wolfram Steinhäuser, Kontakt: w-steinhaeuser@web.de.


