Weigert sich ein Arbeitnehmer, aus betrieblichen Gründen anfallende Überstunden zu leisten, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, zumal ein Arbeitnehmer seinen Chef schwer beleidigt hatte. Der kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung – zu Recht, wie die Mainzer Richter urteilten. Rechtlich liege eine Arbeitsverweigerung vor, da sich der Kläger im Arbeitsvertrag verpflichtet hatte, aus betrieblichen Gründen Überstunden zu leisten.-
Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
Objekt des Monats
Ländliche Atmosphäre in Hamburg. Die Wein- und Friesenstube ist mit verschiedenen Holzdekoren ausgestattet. Auch der Boden muss da optisch reinpassen. Die Planer haben sich für Kunststoffdesignbeläge von...