alle Nachrichten | 11.11.2010

Steuertipp

Neues Musterverfahren zur Dienstwagenbesteuerung

Der Bundesfinanzhof entscheidet erneut, wie viel für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit mit dem Dienstwagen versteuert werden muss.

Die Frage stellt sich stets dann, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen nachweislich nicht den gesamten Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzt. Das Finanzamt setzt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer an. Und das, obwohl der Bundesfinanzhof diese Auffassung bereits gekippt hat (Urteil v. 4. April 2008, Az.: VI R 85/04).


Die Finanzverwaltung reagierte auf dieses Urteil des Bundesfinanzhofs mit einem Nichtanwendungserlass und wendet weiterhin ohne Wenn und Aber die 0,03 Prozent-Methode an. Deshalb klagte nun erneut ein Arbeitnehmer und bekam prompt vom Finanzgericht Niedersachsen Recht (Az.: 14 K 60/09).


bwd-Tipp: Nun hat erneut der Bundesfinanzhof das letzte Wort. Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen nachweislich nicht den ganzen Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und das Finanzamt lehnt die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der tatsächlichen Nutzung ab, hilft nur ein Einspruch. Bis zur endgültigen Entscheidung sollte mit Hinweis auf den Musterprozess ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden (Az.: VI R 67/10).

 
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