In einer neu erbauten Wohnung zog nach vier Jahren Nutzung der Mieter aus. Der Vermieter stellte in den Bodenbelägen Beschädigungen und Abnutzungen über das normale Ausmaß hinaus fest und machte Schadensersatzforderungen geltend.
In einer neu erbauten Wohnung zog nach vier Jahren Nutzung der Mieter aus. Der Vermieter stellte in den Bodenbelägen Beschädigungen und Abnutzungen über das normale Ausmaß hinaus fest und machte Schadensersatzforderungen geltend.