Der Arbeitskreis "Schall" im Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB) hat ein neues Hinweisblatt herausgegeben. Die "Hinweise für den Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen" sind mit Stand vom November 2010 erschienen und in erster Line für die Zielgruppe der Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer gedacht. Die Hinweise gelten für die Trittschalldämmung von Deckenkonstruktionen zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- und Arbeitsbereich bei Neu- und Altbauten, wie Geschosshäusern, Beherbergungsstätten, Krankenanstalten oder Unterrichtsräumen, heißt es in den Vorbemerkungen des Blattes mit der Sammelmappenregister-Nr. 3.4.
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