home / Schadensfälle / Hier sind fünfzehn Prozent Preisnachlass gerechtfertigt Schadensfälle - 26. März 2012 Der interessante Schadensfall aus Österreich Mängel auf einem Mosaikparkettboden Hier sind fünfzehn Prozent Preisnachlass gerechtfertigt In einer Wohnung wurde Mosaikparkettboden verlegt. Der Bewohner reklamierte Unebenheiten und mangelnde Verklebung. ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON BWD Sie sind noch kein Abonnent? Jetzt Abo bestellen und Zugang erhalten! zum Abo Als Abonnent haben Sie Zugriff auf das Heftarchiv. Weitere Abo-Angebote finden Sie hier. E-Mail* Passwort* › Passwort vergessen? › Jetzt registrieren und Vorteile genießen CAPTCHA