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Mitglied seit: 12/15/2009 Beiträge: 2 Punkte: 6 Wohnort: Mainz
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Hallo liebe Kollegen,
wenn ich vor der Verlegung meine Bedenken geltend machen will, kann ich dann einfach sagen, der Untergrund ist zu feucht oder zu rissig oder ist das zu wenig präzise?
Danke für Euren Tipp und Grüße!
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Mitglied seit: 8/19/2008 Beiträge: 25 Punkte: 75 Wohnort: Au am Rhein
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Hallo Guenther36, Du kannst Deine Bedenken in der von Dir vorgeschlagenen Art geltend machen, aber das ist schon etwas mager. Ich gehe davon aus, dass es sich um Bodenbelagsarbeiten handelt und damit um die DIN 18365. Du kannst nachschauen, unter Punkt 3.1.1 sind einige Prüfpflichten aufgelistet. Auf diese kannst Du Dich beziehen, außerdem auf die VOB Teil B § 4, Abs. 3, wenn es eine VOB Vertrag ist.
Wenn also der Untergrund, z.B. der Estrich zu feucht ist, dann hast Du das warscheinschlich gesehen oder gemessen. Dann schreibe es auch so, z.B. der Estrich ist noch zu feucht, ich habe feuchte Stellen (oder gar stehendes Wasser) gesehen und die Estrichoberfläche fühlte sich richtig feucht an. Ich kann so keinen Bodenbelag verlegen, denn der Untergrund muss vorher trocken sein. Das wäre ein Fall, wo eine Feuchtemessung nicht nötig wäre. Oder Du hast gemessen, dann schreibe: Auf Grund meiner Messung des Estrichs im Raum XY, hinten links, mit dem CM Gerät habe ich eine Feuchte von 3 CM % gemessen. Die Feuchte im Estrich sollte kleiner/gleich 2 CM % sein. Ich habe Bedenken, dass bei dieser Feuchte es zu Schäden an dem neu verlegten Bodenbelag kommen könnte.
Nächster Fall, Risse.
Risse sind immer ein Grund Bedenken anzumelden. Auch wieder schreiben:
Im Raum XY von der Ecke Kamin ausgehend ist ein Risse im Estrich. Außerdem gibt es noch einen weiteren Riss vom gegenüberliegenden Terrassenfenster. Ich habe Bedenken, dass diese Risse sich im neu verlegten Belag abzeichnen würden oder gar den Belag beschädigen könnten. Bitte veranlassen Sie den Estrichleger zur umgehenden Beseitigung der Risse und geben Sie mir die Termine bekannt, wann ich dann meine Arbeit ausführen kann. Der Fertigtstellungstermin wird sich dann um diese Zeit der Rissanierung verzögern.
Jetzt alles klar? Wer schrteibt der bleibt, nie zuviel aber auch nie zu wenig schreiben. Eine kurze Begründung sollte schon sein, der angezeigte Mangel soll auch beschrieben werden und gesagt werden wo dieser ist.
Gruß und viel Erfolg Bertram Abert
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